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NATIONALPARK

Gutachten Roland Berger zum Teutoburger Wald

Beispiel für Form und Themenbereiche eines möglichen Gutachtens für einen Nationalpark Nordschwarzwald.

NATIONALPARK

Gutachten Roland Berger zum Teutoburger Wald, Teil 1 (PDF, 4.718 KB)

A) Projektaufbau, Status und Zusammenfassung der Ergebnisse.
B) Ergebnisse der IST-Analyse: Politische Landkarte zum Geplanten Nationalpark, Tourismus, sowie Forst- und Hozwirtschaft.
C) Nächste Schritte.
zum Download

THEMA NATIONALPARK

Gutachten Roland Berger zum Teutoburger Wald, Teil 2 (PDF, 7.307 KB)

A) Zielkonzeption NLP Teutoburger Wald/Eggegebirge: Vorgehen und GrundlagenThematische Idee, Bewertung und Zielkonzeption, Touristische Ausgestaltung, Grobplanung Organisation sowie Kosten und Finanzierung
B) Ergebnisse des Benchmarking – Analyse fünf ausgewählter deutscher Nationalparks
C. Ausblick  zum Download

NATIONALPARK

Gutachten Roland Berger zum Teutoburger Wald, Teil 3 (PDF, 909 KB)

A) Bewertung der regionalökonomischen Effekte des geplanten Nationalparks im Teutoburger Wald/Eggegebirge
B) Vergleich Nationalpark vs. Weiterentwicklung des Naturparks
C) Empfehlung und weiteres Vorgehen
zum Download

THEMA NATIONALPARK

Vertiefungsgutachten Roland Berger zum Teutoburger Wald (PDF, 3.316 KB)

A) Zusammenfassung des Erstgutachtens
B) Ergebnisse des Vertiefungsgutachtens: Analyse des Umfeldes in der Forst- und Holzwirtschaft, Gesamtbewertung der regionalökonomischen Effekte des Nationalparks, Handlungsempfehlungen zum Download

DOKUMENT-NR. 86264

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19.08.2011.
Ein Nationalpark im nördlichen Schwarzwald hätte vielfältige Konsequenzen für die Raumschaft und der in ihr lebenden Menschen sowie für die ansässige Wirtschaft. Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat drei Suchräume vorgestellt, die zusammen ca. 17.000 ha umfassen. Unabhängig von der endgültigen Ausdehnung ergeben sich vielfältige Fragestellungen. mehr

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Merkblatt Stand: 06.08.2004.
Nach § 4 (1) Nr. 4des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann. Die Unterrichtung muss durch eine entsprechende Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. mehr

Es freut uns, wenn Sie sich etwas Zeit nehmen um uns Ihre Anregungen und Meinung mit diesem Formular mitzuteilen. mehr

03.11.2011
Im August 2011 wurde eine neue EU-Verordnung zur amtlichen Tourismusstatistik verabschiedet, die auch im deutschen Beherbergungsstatistikgesetz umgesetzt werden musste. Die Änderung trat am 01. Januar 2012 in Kraft. mehr