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GASTGEWERBE

Neue Gastgewerbestatistikverordnung tritt in Kraft

Doppelzimmer in einem Hotel © ProjectPhotos, Eisele Zoom Doppelzimmer in einem Hotel

18.07.2011. Am 15.07.2011 ist die die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft getreten. Damit wird die Grenze für monatliche statistische Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtsmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 Euro Jahresumsatz angehoben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Entbürokratisierung ist ein zentrales Anliegen - gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch im Bereich der Wirtschaftsstatistik setzen wir das Schritt für Schritt um. Mit der neuen Verordnung befreien wir rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten. Das spart Bürokratiekosten von jährlich etwa 470.000 Euro. Weitere Erleichterungen im Bereich der Wirtschaftsstatistik sind geplant."

Hintergrund:

Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe beurteilen zu können. Mit der Befreiung von Berichtspflichten im Wege der neuen Gastgewerbestatistikverordnung wird nun ein Gleichklang mit Verfahrensvereinfachungen für entsprechende Unternehmen im Steuerrecht hergestellt. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)


DOKUMENT-NR. 85476

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