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Deutscher Tourismusverband e.V. (Link: http://www.deutschertourismusverband.de/)
Sie befinden sich hier: Startseite > Tourismusentwicklung > Informationen für Tourismusunternehmen > Neue Bestimmungen für Online-Verträge ab August 2012
Berlin, 26.06.2012.
Ab dem 1. August 2012 werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern bestimmte Informationen, wie zum Beispiel den Gesamtpreis der Ware, klar und verständlich unmittelbar über den Bestell-Button zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus kommt ein Vertrag nur noch zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dies soll über einen entsprechend beschrifteten Button, aus dem sich eindeutig die Zahlungspflicht ergibt, erfolgen.
Als zulässige Beschriftung des Bestellbuttons nennt der Gesetzgeber folgende Beispiele: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen".
Nicht zulässig, da nicht eindeutig, sind hingegen die Beschriftungen „Anmeldung“, „Weiter“, „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben“.
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann der Shopbetreiber weg en eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. Zudem kommt im Fall einer falschen oder unzureichenden Beschriftung laut Gesetz gar kein Vertrag zustande.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.
Die aktuellen Termine in der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mehr
2008-12-29
Neuer Aushang zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) hier kostenlos zum Downloaden und Ausdrucken. (Version gültig ab 1.1.2009)
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Semiarthemen: Kalkulation, Marketing, Personalwirtschaft, etc. Verzeichnis von Seminare und Veranstaltungen für Gastgewerbe, Reisebranche und Freizeitwirtschaft (HTML-Format) mehr
19.08.2011.
Ein Nationalpark im nördlichen Schwarzwald hätte vielfältige Konsequenzen für die Raumschaft und der in ihr lebenden Menschen sowie für die ansässige Wirtschaft. Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat drei Suchräume vorgestellt, die zusammen ca. 17.000 ha umfassen. Unabhängig von der endgültigen Ausdehnung ergeben sich vielfältige Fragestellungen.
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Beispiel für Form und Themenbereiche eines möglichen Gutachtens für einen Nationalpark Nordschwarzwald mehr
Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten in der Tourismusbranche in Baden-Württemberg sowie Fernstudiengänge, Online-Kurse und Veranstaltungen. mehr
Für Hotellerie, Gastronomie, Reisebranche und Freizeitwirtschaft. Nachrichten und Hinweise zu Entwicklungen, Trendthemen, Seminaren und Veranstaltungen im Tourismus - regional, überregional und international. mehr
Umfragen, Studien, Trends und Fakten aus der Tourismusforschung. mehr
Merkblatt Stand: 06.08.2004.
Nach § 4 (1) Nr. 4des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann. Die Unterrichtung muss durch eine entsprechende Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
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Es freut uns, wenn Sie sich etwas Zeit nehmen um uns Ihre Anregungen und Meinung mit diesem Formular mitzuteilen. mehr
03.11.2011
Im August 2011 wurde eine neue EU-Verordnung zur amtlichen Tourismusstatistik verabschiedet, die auch im deutschen Beherbergungsstatistikgesetz umgesetzt werden musste. Die Änderung trat am 01. Januar 2012 in Kraft.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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