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IHK24

Aufgaben der IHK im Bereich Tourismus

Die IHK im Tourismus

Die IHK - Mitgliederstruktur und Aufgaben im Bereich Tourismus:
Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg vertreten das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Mitgliedern der IHKs zählt die überwiegende Mehrheit aller tourismusrelevanten Betriebe. Insbesondere sind dies Hotels, Gaststätten, Pensionen und Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, Campingplätze, Reiseveranstalter und -mittler, Omnibus- und Taxiunternehmen. Hinzu kommen zahlreiche Betriebe aus dem Bereich Freizeitwirtschaft, Dienstleistung und Handel sowie das Kur-, Reha- und Bäderwesen. Aber auch Industriebetriebe, Handwerk und freie Berufe sind in der Tourismusbranche tätig oder können ihm wichtige Impulse geben.

Die IHKs haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs vertreten gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.

Die Bedeutung des Tourismus in Baden-Württemberg:
Mit 36.000 Betrieben und 200.000 Beschäftigten und einem Incoming-Umsatz von 8,7 Milliarden Euro bei 40.023.300 Übernachtungen und 14.336.000 Ankünften im Jahr 2004 kommt dem Tourismus in Baden-Württemberg eine erhebliche wirtschafts-, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zu.

Strukturveränderungen im Tourismusmarkt stellen die Betriebe dabei vor ständig neue Herausforderungen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Interesse der überwiegend mittelständisch strukturierten Tourismusbranche gegenüber Staat, Politik und ausländischer Konkurrenz konsequent vertreten wird.

Aufgaben der Industrie- und Handelskammer in Fragen des Tourismus:
Als öffentlich-rechtliche Körperschaften ist den IHKs eine Fülle an Aufgaben vom Gesetzgeberübertragen worden, wobei sich auch zahlreiche Schnittpunkte zum Tourismus zeigen. Darüber hinaus stellen die IHKs ein umfangreiches Service- und Dienstleistungsangebot bereit, das jedes kammerzugehörige Unternehmen in Anspruch nehmen kann.

Die IHK bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen der Tourismuswirtschaft:
Auch im Wirtschaftsleben gibt es, je nach Interessenlage, verschiedenste Meinungen. Die IHKs führen die Meinungen ihrer Mitgliedsbetriebe zusammen, stellen diese transparent dar und vertreten sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHKs sind hierbei auf die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder angewiesen. Alle kammerzugehörigen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich jederzeit an ihre IHK zu wenden, in den Gremien ihrer IHK mitzuarbeiten oder über die ehrenamtlichen Vertreter ihre Anliegen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt ist praxisnahes und rasches Handeln der IHKs gewährleistet.

Die IHK hilft bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten:
Um im schwieriger werdenden Markt des Tourismus erfolgreich zu sein, müssen neue Konzepte entwickelt werden. Das gilt auf den verschiedenen Organisationsebenen des Tourismus von der Bundes- oder Landesebene bis hinunter auf die Ebene der Gemeinden. Die IHKs vertreten mit ihren jeweiligen Organisationen, dem Deutschen Industrie und Handelstag (DIHT), dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag und den regional tätigen Industrie- und Handelskammern das Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie bieten sich als sachkundige Gesprächspartner und Moderatoren an, um bei der Erarbeitung von Marketingkonzeptionen mitzuwirken.

Die IHK informiert:
Die IHKs sind Informationsvermitteler. Jeder Betrieb ist täglich von einer Vielzahl von Entscheidungen der öffentlichen Hand, des Gesetzgebers oder von nachgeordneten staatlichen Stellen betroffen. Diese Informationsflut ist vom einzelnen Betrieb kaum zu bewältigen. Die IHKs bündeln und sortieren die für die Betriebe wichtigen Informationen und geben sie an ihre Mitgliedsfirmen weiter.

Die IHK ist Forum für den Informationsaustausch:
Im Rahmen der Tourismus-Akademie Baden-Württemberg, in Veranstaltungen, in Unternehmergesprächen, in Ausschüssen oder im direkten Gespräch haben Unternehmer und beteiligte Partner die Möglichkeit sich gegenseitig zu informieren und auszutauschen.

Die IHK ist Partner bei Aus- und Fortbildung:
Die IHKs sind zuständige Stellen für die Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen tourismusrelevanten Berufen. Hierzu zählen z. B. die Berufe des Hotel- und Gaststättenbereichs, der Reisebüros der Kurverwaltungen und Verkehrsämter, des Handels und der Dienstleistung.
Die IHKs bieten, aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags aus dem Kammergesetz und dem Berufsbildungsgesetz, ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot in allen Bereichen des Tourismus. Hierzu zählen fachspezifische Lehrgänge für die Gastronomie ebenso wie Führungsseminare, Sprachkurse oder kaufmännische Fortbildungsmaßnahmen.

Die IHK berät und vermittelt in wettbewerbsrechtlichen Fragen:
Hier ist es das Ziel der IHK, auf kurzem, unbürokratischem Weg durch Beratung und Vermittlung einen Konsens zwischen gesetzlichem Anspruch und den Bedürfnissen der Wirtschaft herzustellen. Die IHKs sind Berater und Ansprechpartner bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Die IHK ist Ihr Partner im Gewerberecht:
Ihre IHK berät Sie und hilft Ihnen bei allen gewerberechtlichen Fragen: Von der Existenzgründung und -sicherung bis hin zur Unternehmensübernahme.

Die IHK führt Gaststättenunterrichtungen durch:
Existenzgründern im Gastgewerbe wird mit einem bedarfsgerechten Schulungsangebot geholfen, die Anforderungen der speziellen gewerberechtlichen Vorschriften für das Gastgewerbe zu erfüllen.

Die IHK nimmt Stellung:
Durch vielfältige Stellungnahmen, z. B. für Existenzgründungsdarlehen, Existenzfestigungen, Unabkömmlichstellungen vom Wehrdienst oder auch Stellungnahmen zur kommunalen Tourismusförderung helfen die IHKs den Mitgliedsunternehmen bei der Vertretung ihrer Interessen.

Die IHK beurteilt Raumordnungsfragen:
Raumordnungsfragen (z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Verkehrsprojekte, großflächige Gewerbeansiedlungen u. ä.) haben in Tourismusgebieten für viele kammerzugehörige Unternehmen existenzielle Bedeutung. Die rechtzeitige und schnelle Einflussnahme auf Raumordnungsfragen ist eine wichtige Aufgabe der Industrie- und Handelskammern.

Die IHK erstellt Statistiken und führt Konjunkturbefragungen durch:
Die Erhebung statistischer Daten und die Konjunkturbefragung liefert dem Gewerbe wichtige Hinweise und Vergleichszahlen für die Einschätzung der eigenen Entwicklung. Die Daten sind auch Grundlage für die IHK, um zielgerichtet und wirkungsvoll Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen zu können. Zusätzlich zu der Konjunkturumfrage bringen die IHKs in Baden-Württemberg speziell für Freizeiteinrichtungen der Tourismusbranche das IHK-Freizeitbarometer heraus.

Die IHK berät Existenzgründer:
Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die wirtschaftliche Infrastruktur. Deshalb unterstützt die IHK Existenzgründungen durch eine Fülle von Beratungs- und Informationsangeboten und begleitet junge Unternehmen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.

Die IHK berät Betriebe:
Die IHKs halten für ihre Mitgliedsfirmen ein umfassendes Beratungsangebot oder entsprechende Kontaktadressen für alle Fragen des Wirtschaftslebens bereit. Der Sachverstand und die Erfahrung der Kammermitarbeiter helfen den Unternehmen bei ihren Entscheidungen.

Die IHK schafft Kooperationen:
Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um den sich stetig ändernden Bedürfnissen sowie den gehobenen Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden, sind Kooperationen und konzeptionell aufeinander abgestimmte Angebote von Gastgewerbe, Gemeinden, Händlern und Dienstleistern unabdingbar. Die IHKs können hier beraten, moderieren und helfen.

DOKUMENT-NR. 18577

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