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Die IHK im Tourismus
Die IHK - Mitgliederstruktur und Aufgaben im Bereich
Tourismus:
Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg vertreten das
Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Mitgliedern der
IHKs zählt die überwiegende Mehrheit aller tourismusrelevanten
Betriebe. Insbesondere sind dies Hotels, Gaststätten, Pensionen und
Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, Campingplätze,
Reiseveranstalter und -mittler, Omnibus- und Taxiunternehmen. Hinzu
kommen zahlreiche Betriebe aus dem Bereich Freizeitwirtschaft,
Dienstleistung und Handel sowie das Kur-, Reha- und Bäderwesen.
Aber auch Industriebetriebe, Handwerk und freie Berufe sind in der
Tourismusbranche tätig oder können ihm wichtige Impulse geben.
Die IHKs haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs vertreten gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.
Die Bedeutung des Tourismus in
Baden-Württemberg:
Mit 36.000 Betrieben und 200.000 Beschäftigten und einem
Incoming-Umsatz von 8,7 Milliarden Euro bei 40.023.300
Übernachtungen und 14.336.000 Ankünften im Jahr 2004 kommt dem
Tourismus in Baden-Württemberg eine erhebliche wirtschafts-,
arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zu.
Strukturveränderungen im Tourismusmarkt stellen die Betriebe dabei vor ständig neue Herausforderungen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Interesse der überwiegend mittelständisch strukturierten Tourismusbranche gegenüber Staat, Politik und ausländischer Konkurrenz konsequent vertreten wird.
Aufgaben der Industrie- und Handelskammer in Fragen des
Tourismus:
Als öffentlich-rechtliche Körperschaften ist den IHKs eine Fülle an
Aufgaben vom Gesetzgeberübertragen worden, wobei sich auch
zahlreiche Schnittpunkte zum Tourismus zeigen. Darüber hinaus
stellen die IHKs ein umfangreiches Service- und
Dienstleistungsangebot bereit, das jedes kammerzugehörige
Unternehmen in Anspruch nehmen kann.
Die IHK bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen
der Tourismuswirtschaft:
Auch im Wirtschaftsleben gibt es, je nach Interessenlage,
verschiedenste Meinungen. Die IHKs führen die Meinungen ihrer
Mitgliedsbetriebe zusammen, stellen diese transparent dar und
vertreten sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die
IHKs sind hierbei auf die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder
angewiesen. Alle kammerzugehörigen Unternehmen haben die
Möglichkeit, sich jederzeit an ihre IHK zu wenden, in den Gremien
ihrer IHK mitzuarbeiten oder über die ehrenamtlichen Vertreter ihre
Anliegen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen
Ehrenamt und Hauptamt ist praxisnahes und rasches Handeln der IHKs
gewährleistet.
Die IHK hilft bei der Erstellung von
Entwicklungskonzepten:
Um im schwieriger werdenden Markt des Tourismus erfolgreich zu
sein, müssen neue Konzepte entwickelt werden. Das gilt auf den
verschiedenen Organisationsebenen des Tourismus von der Bundes-
oder Landesebene bis hinunter auf die Ebene der Gemeinden. Die IHKs
vertreten mit ihren jeweiligen Organisationen, dem Deutschen
Industrie und Handelstag (DIHT), dem Baden-Württembergischen
Industrie- und Handelskammertag und den regional tätigen Industrie-
und Handelskammern das Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie
bieten sich als sachkundige Gesprächspartner und Moderatoren an, um
bei der Erarbeitung von Marketingkonzeptionen mitzuwirken.
Die IHK informiert:
Die IHKs sind Informationsvermitteler. Jeder Betrieb ist täglich
von einer Vielzahl von Entscheidungen der öffentlichen Hand, des
Gesetzgebers oder von nachgeordneten staatlichen Stellen betroffen.
Diese Informationsflut ist vom einzelnen Betrieb kaum zu
bewältigen. Die IHKs bündeln und sortieren die für die Betriebe
wichtigen Informationen und geben sie an ihre Mitgliedsfirmen
weiter.
Die IHK ist Forum für den
Informationsaustausch:
Im Rahmen der Tourismus-Akademie Baden-Württemberg, in
Veranstaltungen, in Unternehmergesprächen, in Ausschüssen oder im
direkten Gespräch haben Unternehmer und beteiligte Partner die
Möglichkeit sich gegenseitig zu informieren und auszutauschen.
Die IHK ist Partner bei Aus- und
Fortbildung:
Die IHKs sind zuständige Stellen für die Eintragung, Beratung und
Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen
tourismusrelevanten Berufen. Hierzu zählen z. B. die Berufe des
Hotel- und Gaststättenbereichs, der Reisebüros der Kurverwaltungen
und Verkehrsämter, des Handels und der Dienstleistung.
Die IHKs bieten, aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags aus dem
Kammergesetz und dem Berufsbildungsgesetz, ein umfangreiches Fort-
und Weiterbildungsangebot in allen Bereichen des Tourismus. Hierzu
zählen fachspezifische Lehrgänge für die Gastronomie ebenso wie
Führungsseminare, Sprachkurse oder kaufmännische
Fortbildungsmaßnahmen.
Die IHK berät und vermittelt in wettbewerbsrechtlichen
Fragen:
Hier ist es das Ziel der IHK, auf kurzem, unbürokratischem Weg
durch Beratung und Vermittlung einen Konsens zwischen gesetzlichem
Anspruch und den Bedürfnissen der Wirtschaft herzustellen. Die IHKs
sind Berater und Ansprechpartner bei allen wettbewerbsrechtlichen
Fragen.
Die IHK ist Ihr Partner im Gewerberecht:
Ihre IHK berät Sie und hilft Ihnen bei allen gewerberechtlichen
Fragen: Von der Existenzgründung und -sicherung bis hin zur
Unternehmensübernahme.
Die IHK führt Gaststättenunterrichtungen
durch:
Existenzgründern im Gastgewerbe wird mit einem bedarfsgerechten
Schulungsangebot geholfen, die Anforderungen der speziellen
gewerberechtlichen Vorschriften für das Gastgewerbe zu
erfüllen.
Die IHK nimmt Stellung:
Durch vielfältige Stellungnahmen, z. B. für
Existenzgründungsdarlehen, Existenzfestigungen,
Unabkömmlichstellungen vom Wehrdienst oder auch Stellungnahmen zur
kommunalen Tourismusförderung helfen die IHKs den
Mitgliedsunternehmen bei der Vertretung ihrer Interessen.
Die IHK beurteilt Raumordnungsfragen:
Raumordnungsfragen (z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete,
Verkehrsprojekte, großflächige Gewerbeansiedlungen u. ä.) haben in
Tourismusgebieten für viele kammerzugehörige Unternehmen
existenzielle Bedeutung. Die rechtzeitige und schnelle
Einflussnahme auf Raumordnungsfragen ist eine wichtige Aufgabe der
Industrie- und Handelskammern.
Die IHK erstellt Statistiken und führt
Konjunkturbefragungen durch:
Die Erhebung statistischer Daten und die Konjunkturbefragung
liefert dem Gewerbe wichtige Hinweise und Vergleichszahlen für die
Einschätzung der eigenen Entwicklung. Die Daten sind auch Grundlage
für die IHK, um zielgerichtet und wirkungsvoll Einfluss auf
politische Entscheidungsprozesse nehmen zu können. Zusätzlich zu
der Konjunkturumfrage bringen die IHKs in Baden-Württemberg
speziell für Freizeiteinrichtungen der Tourismusbranche das
IHK-Freizeitbarometer heraus.
Die IHK berät Existenzgründer:
Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die
wirtschaftliche Infrastruktur. Deshalb unterstützt die IHK
Existenzgründungen durch eine Fülle von Beratungs- und
Informationsangeboten und begleitet junge Unternehmen auf ihrem Weg
in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.
Die IHK berät Betriebe:
Die IHKs halten für ihre Mitgliedsfirmen ein umfassendes
Beratungsangebot oder entsprechende Kontaktadressen für alle Fragen
des Wirtschaftslebens bereit. Der Sachverstand und die Erfahrung
der Kammermitarbeiter helfen den Unternehmen bei ihren
Entscheidungen.
Die IHK schafft Kooperationen:
Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um den sich stetig
ändernden Bedürfnissen sowie den gehobenen Ansprüchen der Gäste
gerecht zu werden, sind Kooperationen und konzeptionell aufeinander
abgestimmte Angebote von Gastgewerbe, Gemeinden, Händlern und
Dienstleistern unabdingbar. Die IHKs können hier beraten,
moderieren und helfen.
2008-12-29
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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