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Sperrzeiten- und Feiertagsregelung in Baden-Württemberg (Dokument-Nr.: 18579)
IHK24
Kürzere Sperrzeiten in der Gastronomie ab 1. Januar 2010
2009-12-10. Ein gemütlicher Abend in der Gastwirtschaft darf zukünftig länger dauern. Ab 1. Januar 2010 tritt eine Änderung der Gaststättenverordnung in Kraft, mit der eine Verkürzung der Sperrzeiten in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt im kommenden Jahr um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Nach der sogenannten „Putzstunde” darf dann wie bisher wieder um 6 Uhr geöffnet werden.
Gute Nachrichten auch für die Fastnachter: Während die Gastwirte ihre Tore am Faschingsdienstag bislang schon um 3 Uhr schließen mussten, können die Fastnachter zukünftig bis 5 Uhr bewirtet werden. Gleiches gilt für die Nacht auf den 1. Mai.
Die Sperrzeit für Spielhallen ist unverändert ganzjährig von 0 Uhr bis 6 Uhr. Unverändert ist auch die Möglichkeit der Ortspolizeibehörde, bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeiten zu verlängern, zu verkürzen oder zu befristen.
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg hatten sich auf politischer Ebene seit vielen Jahren für eine Verkürzung der Sperrzeiten eingesetzt.

