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Studie "Wirtschaftsfaktor Tourismus Deutschland"
(PDF, 5.290 KB) (Dokument-Nr.: 103863)
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© Baiersbronn Touristik
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Bildaussage: Kellnerin serviert Weißwein in einem Biergarten
In der aktuellen Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus Deutschland“ wurde ermittelt, dass 2,9 Millionen Menschen - sieben Prozent aller Erwerbstätigen - durch den Tourismus einen Arbeitsplatz finden.
Berlin, 04.06.2012. Die Studie wurde vom Bundesverbande der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) in Auftrag gegeben, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert.
Präsident Laepple (BTW): "Ich freue mich sehr, dass diese Studie so eindrucksvoll belegt, wie stark unsere Branche wirklich ist. Weil die Tourismuswirtschaft so heterogen zusammengesetzt ist, wird leider viel zu häufig unterschätzt, wie relevant sie für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Dabei liegt sie sowohl bei Beschäftigung als auch Wertschöpfung deutlich vor Wirtschaftszweigen wie KFZ-Industrie, Maschinenbau oder Bankwirtschaft.“
Allein durch die direkten Effekte trägt der Tourismus mit fast 100 Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent zur Bruttowertschöpfung bei. Rechnet man noch die Vorleistungen, wie beispielsweise Renovierungsarbeiten durch Handwerker im Hotel oder Dienstleistungen am Flughafen, mit ein, so ist dieser Wirtschaftszweig sogar zu 9,7 Prozent an der Wertschöpfung und zwölf Prozent an der Beschäftigung beteiligt.
Weiteres Wachstum versprechen auch die Zahlen des Statistischen Landesamtes: Von Januar bis März 2012 sind die Gästeankünfte, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, im Nördlichen Schwarzwald um 7,9 Prozent gestiegen. Die Übernachtungen verzeichnen mit knapp 1,9 Millionen ein Plus von 7,8 Prozent.
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2008-12-29
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19.08.2011.
Ein Nationalpark im nördlichen Schwarzwald hätte vielfältige Konsequenzen für die Raumschaft und der in ihr lebenden Menschen sowie für die ansässige Wirtschaft. Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat drei Suchräume vorgestellt, die zusammen ca. 17.000 ha umfassen. Unabhängig von der endgültigen Ausdehnung ergeben sich vielfältige Fragestellungen.
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Merkblatt Stand: 06.08.2004.
Nach § 4 (1) Nr. 4des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann. Die Unterrichtung muss durch eine entsprechende Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
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03.11.2011
Im August 2011 wurde eine neue EU-Verordnung zur amtlichen Tourismusstatistik verabschiedet, die auch im deutschen Beherbergungsstatistikgesetz umgesetzt werden musste. Die Änderung trat am 01. Januar 2012 in Kraft.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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