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Die Tagungs- und Kongressbranche hat sich seit vielen Jahren für die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich als bedeutender Wirtschaftsfaktor weiterentwickeln können. Diese Entwicklung hat sich auch 2011 weiter fortgesetzt.
27.06.2012
Im Jahr 2011 initiierten deutschlandweit 101,5 Mio. Veranstaltungsteilnehmer ein Umsatzvolumen von über 66 Mrd. €; das entspricht einem Umsatzzuwachs von 3,5 % gegenüber 2010 (64 Mrd. €).
Mit 84,6 Mio. ist die Zahl der Übernachtungen von Tagungs- und Kongressteilnehmern gegenüber 2010 (83,0 Mio.) wiederum deutlich gestiegen. Damit resultiert in Deutschland mehr als jede
dritte Hotelübernachtung aus dem Meeting- und Kongressgeschäft.
In rund 11.150 Veranstaltungsstätten, davon in 10.370 Hotels, in 400 Kongresszentren und Hallen sowie an 340 Hochschulen und 40 Flughäfen werden 67.300 Räume unterschiedlicher Größenordnung angeboten. Neben einer Veranstaltungsfläche von 3,6 Mio. m² werden dort 1,7 Mio. m² Ausstellungsfläche zur Verfügung gestellt.
Ergänzt wird das Angebot durch etwa 73 firmeneigene Veranstaltungszentren und über 3.200 außergewöhnliche Veranstaltungsstätten („Locations“).
Von den im Jahr 2011 verzeichneten 2,25 Mio. Veranstaltungen mit 101,5 Mio. Teilnehmern sind rund 66 % durch die Privatwirtschaft und 34 % durch Verbände, Vereine, Institutionen und sonstige Konferenzveranstalter veranlasst. Rund 4,9 Mio. Kongressteilnehmer reisten im Jahr 2011 aus dem Ausland nach Deutschland an. Dies entspricht in etwa dem Volumen des Vorjahres.
Die aktuelle Studie "Der deutsche Tagungs- und Kongressmarkt 2011/2012" kann hier bestellt werden.
Quelle: ghh consult GmbH
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2008-12-29
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19.08.2011.
Ein Nationalpark im nördlichen Schwarzwald hätte vielfältige Konsequenzen für die Raumschaft und der in ihr lebenden Menschen sowie für die ansässige Wirtschaft. Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat drei Suchräume vorgestellt, die zusammen ca. 17.000 ha umfassen. Unabhängig von der endgültigen Ausdehnung ergeben sich vielfältige Fragestellungen.
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Merkblatt Stand: 06.08.2004.
Nach § 4 (1) Nr. 4des Gaststättengesetzes wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann. Die Unterrichtung muss durch eine entsprechende Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
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03.11.2011
Im August 2011 wurde eine neue EU-Verordnung zur amtlichen Tourismusstatistik verabschiedet, die auch im deutschen Beherbergungsstatistikgesetz umgesetzt werden musste. Die Änderung trat am 01. Januar 2012 in Kraft.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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