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AUS- UND WEITERBILDUNG

Praktikum und berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausland

Jugendliche dürfen entweder die gesamte Berufsausbildung oder nur einzelne Abschnitte im Ausland absolvieren. So darf nach dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 1. April 2005 bis zu ein Viertel der regulären Ausbildungszeit in einem anderen Land absolviert werden. Voraussetzung: der Auslandsaufenthalt muss dem Ausbildungsziel dienen, d.h. die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte müssen im Wesentlichen den im Inland vermittelten Ausbildungsinhalten entsprechen oder es müssen zusätzliche Kompetenzen erworben werden.

Berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausland

Bonn, 20.10.2010. Eurodesk ist ein europäisches Informationsnetzwerk mit Nationalagenturen in 30 Ländern und 900 weiteren regionalen Servicestellen. Ziel des Netzwerkes ist es, Jugendlichen und Multiplikatoren der Jugendarbeit den Zugang zu Europa zu erleichtern. Vielfältige Informationen zu den Themen Jugend, Bildung, Ausbildung, Mobilität etc. sollen helfen, von einem zusammenwachsenden Europa zu profitieren und Chancen und Möglichkeiten grenzübergreifender Aktivitäten zu nutzen.

Eurodesk gibt gesonderte Infos zu Jobben und Arbeiten und Praktika im Ausland heraus. Diese Eurodesk-Infos behandeln lediglich die berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausland.

Praktika im Ausland

Ein Praktikum zu machen, das bedeutet, in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern, ohne von Anfang an auf eine Aufgabe festgelegt zu sein. Ein Praktikum im Ausland eröffnet außerdem die Möglichkeit, die spezifischen Arbeits- und Lebensgewohnheiten eines anderen Landes kennen zu lernen und Sprachkenntnisse zu verbessern.

DOKUMENT-NR. 20068

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