. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Möchten Sie ausbilden?

Möchten Sie, wie viele andere Unternehmen auch, Ihren beruflichen Nachwuchs selbst ausbilden? Die Ausbildung junger Menschen stellt eine besonders lohnende Investition in die Zukunft dar. Sie haben die Chance, Fachkräfte auszubilden, die Ihren Betrieb, Ihre Kunden und die von Ihnen gestellten Anforderungen genau kennen.

Durch die Ausbildung im eigenen Betrieb erhalten Sie nicht nur geschulte, sondern auch gleich eingearbeitete und hoch motivierte Fachkräfte, die mit allen Interna Ihres Unternehmens bestens vertraut sind. Die mit der Ausbildung verbundenen Mühen und Kosten rentieren sich.

In bestimmten Fällen wird die Schaffung von Ausbildungsplätzen auch mit öffentlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Informationen erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Ihr Unternehmen ist für die Berufsausbildung geeignet, wenn

  • der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
  • die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht.

Ein Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein, wenn die fehlenden Inhalte bei einem Verbundunternehmen vermittelt werden können.

Ausbilden kann, wer selber persönlich und fachlich geeignet ist oder einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt, und wenn auch im Betrieb die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Fachlich geeignet ist in der Regel, wer

  • eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat. Das Gesetz hat Ausnahmeregelungen genereller Art, so z. B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen vorgesehen, die einschlägig tätig gewesen sind.
    Es sind weitere Ausnahmen möglich. Auskünfte hierzu gibt Ihnen die Ausbildungsberatung.
  • über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt. Diese sind ggf. durch eine entsprechende Prüfung nachzuweisen (Ausbilder-Eignungsprüfung).

Kontakt und weitere Informationen:

Die Ausbildungsberater unserer Industrie- und Handelskammer helfen Ihnen gerne.

DOKUMENT-NR. 1253

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 87
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 87

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 47
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 47

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 63
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 63

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7441) 86 05 21 6
  • Fax: +49 (7231) 20 14 31 6

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 86
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 86

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

Download des Formulars. Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Darin sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. So erfüllt das Berichtsheft eine didaktische Funktion und dient zugleich als Kontrollinstrument. mehr

 Prüfungsablauf und Muster zur Umsetzung der Verordnung (§ 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998). mehr

 Formulardownload rund um das Thema Ausbildung mehr

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, den Service planen und durchführen, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen und Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens drei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten. mehr

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste empfangen und beraten, Aufgaben der Verkaufsförderung bearbeiten sowie Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen und Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens drei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: mehr

Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe, Merkblätter und weitere informationen zum Prüfungsverlauf bei Industriekaufleuten

mehr

 Download der Formulare mehr

Die aktuellen Ausbildungsverordnungen und die Rahmenlehrpläne nebst sachlicher und zeitlicher Gliederung für die jeweilige Berufsbezeichnung können Sie hier im PDF-Dateiformat downloaden. Bitte beachten Sie , dass Sie sich vor dem Download  zuerst im Mitgliederbereich anmelden müssen. mehr

Ausbildungsstellensuche, Tipps, Karriere mit Lehre. Nach der Ausbildung ist lange noch nicht Schluss! Der dreistufige berufliche Bildungsweg ist ideal für alle, die nach der Lehre Karriere machen wollen. mehr