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AUSBILDUNG

Die Berufsschule

Die Kultusministerkonferenz hat 1997 Beschlüsse zum Umfang und zur Organisation des Berufsschulunterrichts gefasst. In der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsschule wurde der Unterrichtsumfang festgelegt, er umfasst danach mindestens 12 Wochenstunden (entspricht 480 Unterrichtsstunden im Jahr bei 40 Wochen). Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich zusammen aus einem berufsspezifischen Anteil von in der Regel acht Wochenstunden und einem allgemeinen berufsbezogenen Anteil von mindestens vier Wochenstunden. Die Stundentafeln der Länder können das Unterrichtsangebot differenzieren in einen Pflichtbereich und einen Wahlpflicht- und/oder Wahlbereich. Wahlpflicht- und/oder Wahlfächer dienen der Stützung, Vertiefung und Erweiterung (z. B. Fremdsprachen).

Die Inhalte des berufsspezifischen Unterrichts werden im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz durch das Verfahren nach dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll in Abstimmung mit dem Bund und den Sozialpartnern festgelegt. Eine weitere Abstimmung der Lehrpläne erfolgt im Rahmen der Umsetzung auf der Länderebene auf der Grundlage länderspezifischer Beteiligungsverfahren. Die Berufsschulen haben die Aufgabe, den Unterricht nach den Lehrplänen in enger Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben im Einzugsbereich zu gestalten.

In ihrer Erklärung zu Umfang und Organisation des Berufsschulunterrichts hat die KMK den Umfang des Berufsschulunterrichts mit mindestens 12 Stunden bekräftigt. Sie hat betont, dass die Organisation des Berufsschulunterrichts Aufgabe der Länder sei und die Wahl der Organisationsform in enger Abstimmung mit den Betrieben erfolgen soll.

In den Ländern werden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der Wirtschaft über die Optimierung der Organisation der Ausbildung in Betrieb, überbetrieblicher Ausbildung und Berufsschule geführt und Absprachen getroffen. Von einer Reihe von Ländern liegen entsprechende Vereinbarungen vor. Die Kultusminiterien haben den Berufsschulen die Aufgabe übertragen, im Rahmen pädagogisch und lernpsychologisch vertretbarer Lösungen den Berufsschulunterricht so zu organisieren, dass die Abwesenheitszeit der Auszubildenden vom Betrieb möglichst gering ist.

Seite 1: Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz

DOKUMENT-NR. 1165

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