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Ausbildungsberater (Dokument-Nr.: 870)
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Möchten Sie ausbilden? (Dokument-Nr.: 1253)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Wesentliche Begriffe im Bereich der Ausbildung
Wesentliche Begriffe im Bereich der Ausbildung
Ausbildender/Ausbildende
ist, wer jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm/ ihr einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (z. B. ein Unternehmen).
Ausbilder/Ausbilderin
ist, wer im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der/die Inhaber/-in selbst oder eine beauftragte Person sein.
Auszubildender/Auszubildende
ist, wer ausgebildet wird.
Ausbildungsberater/-innen
Ausbildungsberater/ -innen sind Mitarbeiter/ -innen der Industrie- und Handelskammern. Sie beraten die Auszubildenden und die Betriebe zu allen Fragen der Berufsausbildung. Ferner überwachen sie die Durchführung der Berufsausbildung. Ihren zuständigen Ausbildungsberater bzw.
Ausbildungsordnung
Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung; sie enthält die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung.
Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung durchgeführt wird.
Sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan
Dieser soll sowohl den sachlichen Aufbau als auch den zeitlichen Ablauf der Berufsausbildung auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung ausweisen. Für die meisten Berufe verfügt die Kammer über Muster.

