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Zusatzqualifikationen in kaufmännischen Ausbildungsberufen (Dokument-Nr.: 8728)
Externe Links
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Homepage der Fritz-Erler-Schule Pforzheim (Link: http://www.fes.pf.bw.schule.de/)
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Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung „Zusatzqualifikation Immobilienassistent / Immobilienassistentin” für Auszubildende im Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/-frau.
§ 1 Zweck
Auszubildende im Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau, die das Duale Berufskolleg Wohnungswirtschaft besucht haben, und die durch eine zusätzliche Ausbildung in den Betrieben auf die Zusatzprüfung vorbereitet wurden, können eine Zusatzqualifikation erwerben.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Aus-bildungsberuf erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.
§ 2 Gliederung und Dauer der Zusatzprüfung
1. Die Prüfung gliedert sich in die Fächer
♦ Allfinanz
♦ Steuerrecht
♦ Kolloquium
2. Die Kenntnisse sind durch schriftliche Arbeiten und in einem mündlichen Kolloquium nach-zuweisen. Die schriftlichen Arbeiten erstrecken sich auf das Fach Allfinanz mit 90 Minuten und das Fach Steuerrecht mit 60 Minuten. Das Kolloquium ist als Fachgespräch über anwendungsbezogene Fälle zu führen und dauert ca. 30 Minuten.
§ 3 Inhalt der Zusatzprüfung
Gegenstand der schriftlichen Arbeiten und des Kolloquiums sind in den Fächern
a) Allfinanz
♦ Bankbetriebslehre
♦ Versicherungsbetriebslehre
b) Steuerrecht
♦ Einkommenssteuer
♦ Körperschaftssteuer
♦ Kapitalertragssteuer
c) Kolloquium
Im Rahmen des Kolloquiums hat der Prüfling in einem verkaufsbetonten Prüfungsgespräch die immobilienspezifischen Kenntnisse nachzuweisen. Dabei sollen die Fächer Allfinanz und Steuerrecht mit den kundenbezogenen Geschäften der Immobilienwirtschaft verknüpft werden.
§ 4 Prüfungsausschuss
Für die Kommissionen, welche die Leistungen der Zusatzqualifikation bewerten, gelten die einschlägigen Vorschriften der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen entsprechend.
§ 5 Bewertung
Für die Beschlussfassung und Bewertung der Leistungen durch die Prüfungsausschüsse der Kammer gelten die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der einzelnen Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erreicht werden.
§ 6 Gemeinsame Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt als gemeinsame Prüfung IHK und Berufskolleg. Die Prüfungsausschüsse beschließen die schriftlichen Prüfungsaufgaben.
§ 7 Prüfungszeugnis
Über den erfolgreichen Nachweis der zusätzlich erworbenen Qualifikation stellt die Kammer ein Zeugnis aus, in dem die Leistungen in den einzelnen Fächern aufgeführt sind.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Rechtsvorschriften treten mit Verkündung im Mitteilungsblatt der Kammer in Kraft.
Download des Formulars. Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Darin sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. So erfüllt das Berichtsheft eine didaktische Funktion und dient zugleich als Kontrollinstrument. mehr
Prüfungsablauf und Muster zur Umsetzung der Verordnung (§ 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998). mehr
Formulardownload rund um das Thema Ausbildung mehr
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, den Service planen und durchführen, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen und Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens drei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten. mehr
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste empfangen und beraten, Aufgaben der Verkaufsförderung bearbeiten sowie Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen und Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens drei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: mehr
Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe, Merkblätter und weitere informationen zum Prüfungsverlauf bei Industriekaufleuten
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Download der Formulare mehr
Die aktuellen Ausbildungsverordnungen und die Rahmenlehrpläne nebst sachlicher und zeitlicher Gliederung für die jeweilige Berufsbezeichnung können Sie hier im PDF-Dateiformat downloaden. Bitte beachten Sie , dass Sie sich vor dem Download zuerst im Mitgliederbereich anmelden müssen. mehr
Ausbildungsstellensuche, Tipps, Karriere mit Lehre. Nach der Ausbildung ist lange noch nicht Schluss! Der dreistufige berufliche Bildungsweg ist ideal für alle, die nach der Lehre Karriere machen wollen. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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