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AUS- UND WEITERBILDUNG

Kriterienkatalog für die Gruppenumschulung

Die Kammern befürworten die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Zwecke der beruflichen Anpassung und Vermittlung von beruflichen Qualifikationen, zur Sicherung der beruflichen Mobilität sowie für die berufliche Rehabilitation.

Ziele und Dauer der Bildungsmaßnahmen sind abhängig von den persönlichen Bildungsvoraussetzungen des Teilnehmers und der regionalen Arbeitsmarktsituation festzulegen.

Es soll durch eine vorherige Abfrage bei den in Frage kommenden Betrieben der Bedarf und die Notwendigkeit einer Umschulungsmaßnahme festgestellt werden, dies gilt insbesondere bei Maßnahmen in neuen Berufen. Die Kammern achten nach dem Erlass einer neuen Ausbildungsordnung auf eine Wartezeit von ein bis zwei Jahren bis zum Beginn einer Umschulungsmaßnahme.

Für Bildungsmaßnahmen, die als Gruppenumschulung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, legt die IHK nachstehenden Kriterienkatalog fest.

Durch die Anwendung dieses Kriterienkataloges werden alle Maßnahmeträger gleichbehandelt und der Umschulungsmarkt wird dadurch für alle Beteiligten (Kostenträger, Interessenten und Betriebe) transparenter.

Den Kriterienkatalog können Sie rechts im Downloads herunterladen.

DOKUMENT-NR. 15278

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