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Förderrichtlinien für ein Stipendium (Dokument-Nr.: 1448)
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Ihre Ansprechpartner in Sachen Weiterbildung (Dokument-Nr.: 1228)
AUSBILDUNG
Aufnahmekriterien für die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung
© Benjamin Thorn / pixelio.de
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Auszubildende mit Mappe
FÖRDERUNG SICHERN UND DURCHSTARTEN! - Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Berlin, 13.03.2012. Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche und noch lange nicht genug haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können sie sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Bis Ende 2008 profitierten bereits über 77.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten von dieser Finanzspritze. Das Geld für die Begabtenförderung berufliche Bildung stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
KANN ICH MICH BEWERBEN?
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat
oder
- die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
- weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist
(Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) besteht seit 1991. Die IHK Nordschwarzwald verwalten das Programm für kaufmännische und technisch-gewerbliche Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich.

