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WEITERBILDUNG - BEGABTENFÖRDERUNG

Förderrichtlinien für ein Stipendium

Gefördert werden berufsfachliche, berufsübergreifende bzw. persönlichkeitsbildende Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufstiegsfortbildungen.

Stipendium: Begabtenförderung berufliche Bildung WO KANN ICH MICH BEWERBEN? Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist beziehungsweise war. Je nach Berufsausbildung ist dies zum Beispiel eine

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag. Die Kammer/zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.

Was wird gefördert?

Die Kammer bzw. zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  • fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • persönlichkeitsbildende Seminare

Hierfür gibt es bis zu 6.000 EUR in maximal drei Jahren - der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer bzw. zuständigen Stelle beantragt werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.

DOKUMENT-NR. 1448

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 (7231) 20 11 63
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 63

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