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EXISTENZGRÜNDUNG

Gründungszuschuss: Neue Regeln gut für das Gründerklima

Euro-Banknoten © ProjectPhotos, Eisele Zoom Euro-Banknoten

Fast jeder Dritte erhält Gründungszuschuss.

Über 146.000 neue Empfänger des Gründungszuschusses verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit 2010, das sind fast ein Drittel aller Existenzgründer. Mit 1,8 Milliarden Euro wurden Selbstständige gefördert. Kein anderes der etwa 200 Gründer-Förderinstrumente hat einen solchen Umfang.

Förderung in zwei Phasen.

Auf den Zuschuss hat derzeit einen Rechtsanspruch, wer Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kann, ein Gewerbe angemeldet hat und seiner Arbeitsagentur ein Geschäftskonzept vorlegt, das zuvor von einer fachkundigen Stelle, z. B. einer IHK, für tragfähig befunden wurde. Neun Monate erhält der Gründer dann einen Zuschuss in Höhe des ALG I zuzüglich 300 Euro zur sozialen Sicherung. Legt er dann der Agentur die Ernsthaftigkeit seiner Selbstständigkeit dar, kann er für weitere sechs Monate 300 Euro erhalten.

Seite 1: Förderung in zwei Phasen.

DOKUMENT-NR. 85786

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