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EXISTENZGRÜNDUNG

Vorwort zu den Förderprogrammen

Öffentliche Finanz- und Beratungshilfen für die Existenzgründung

Für die Gründung oder Festigung selbstständiger Existenzen innerhalb der gewerblichen Wirtschaft können folgende öffentliche Finanz- bzw. Beratungshilfen in Betracht kommen:

Zinsgünstige Darlehen

Zinsgünstige Darlehen zur Existenzgründung oder -festigung werden von der Landeskreditbank (L-Bank) und von der KfW-Mittelstandsbank im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg sowie dem ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank zur Verfügung gestellt. Die Darlehen können nebeneinander zur anteiligen Finanzierung von Vorhaben gewährt werden. Darüber hinaus sind besondere Fördermöglichkeiten für technologieorientierte Unternehmensgründungen vorgesehen.

Beteiligungen

Zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis können stille Kapitalbeteiligungen von der Mittelständischen Beteiligungsge­sellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) gewährt werden.

Bürgschaften

Den Mangel fehlender oder nicht ausreichender Sicherheiten bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzhilfen und Hausbankkrediten kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beheben. Sie kann die fehlenden dinglichen Sicherheiten durch die Übernahme einer Bürgschaft ersetzen.

Beratungen

Anläßlich einer Existenzgründung oder in den ersten 3 Jahren nach der Existenzgründung können verbilligte bzw. öffentlich geförderte Beratungen in Anspruch genommen werden. Die IHK erteilt hierzu weitere Auskünfte.

Was Sie beim Antrag beachten sollten:

  • Finanzielle Förderung können Sie als qualifizierte Nachwuchskraft der gewerblichen Wirtschaft bei Beginn Ihrer Selbstständigkeit (bei Inanspruchnahme von Landeshilfen muss die Vollexistenz innerhalb von drei Jahren erreicht werden) und im Rahmen Ihrer Existenzfestigung erhalten.
  • Es können Sachinvestitionen, Warenerstausstattung und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, Übernahme oder einer tätigen Beteiligung gefördert werden.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Antrag bei der Hausbank gestellt ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
  • Darlehensanträge haben Sie auf Formblättern über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) einzureichen; die Darlehen sind banküblich abzusichern.
  • Bei mangelnden banküblichen Sicherheiten kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beantragt werden.
  • Sie müssen die öffentlichen Mittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber Nachweis führen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht.
  • Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg verwirklicht werden.
  • Bei den Förderdarlehen bleibt der Zinssatz in aller Regel während der Laufzeit unverändert (Festzinssatz).
 
 

DOKUMENT-NR. 7473

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