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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln?

Einzelhandel mit Arzneimitteln

Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes dürfen Sie den Einzelhandel mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betreiben, wenn Sie als Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von Ihnen mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzen. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Sie müssen die erforderliche Sachkenntnis grundsätzlich durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Aus- und Fortbildung als Nachweis anerkannt (z.B. Pharmazie-Studium, Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten oder Drogisten).

Die Prüfung besteht aus einem praktischen (Erkennung von Arzneimitteln, Bestimmung von Inhaltsstoffen) und einem theoretischen (z.B. Kenntnisse über das Arzneimittelrecht und den Umgang mit Arzneimitteln) Teil.

Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?

Sie können sich selbständig auf die Prüfung mit Hilfe der nachfolgend genannten Literatur bzw. durch praktische Übungen vorbereiten.

  • Fresenius/Niklas/Schilcher: Freiverkäufliche Arzneimittel. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart
  • Schilcher/Schilcher: Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel in Fragen und Antworten. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart.
  • Reuther: Arzneimittel im Einzelhandel. Kiehl-Verlag
  • DIHK-Broschüre: Freiverkäufliche Arzneimittel (erhältlich über: *DIHK-Publikationen' auf unserer Homepage Startseite)

Die Sachkundeprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wird für den Kammerbezirk Nordschwarzwald von der IHK Karlsruhe durchgeführt. Informationen zur Anmeldung und Abwicklung der Sachkundeprüfung finden Sie unter 'externe Links' auf der Homepage der IHK Karlsruhe.

DOKUMENT-NR. 1560

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