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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftige.
Als Selbstverwaltung organisiert, finanzieren sie sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen.
Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt.
Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche BG zuständig. Der Einzelunternehmer oder Freiberufler ohne Mitarbeiter ist in der Regel nicht pflichtversichert. Er kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern.
Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft informieren.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Adressen finden Sie unter
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.html.
Möchten Sie selbst Kontakt mit einer Berufsgenossenschaft aufnehmen, so suchen Sie diejenige heraus, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.
Wichtig: Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat.
BG-Info-Line:
Ist Ihnen unklar, welche Unfallversicherung für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder bei der BG-Infoline unter 01805 188088. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.
Beitragsberechnung:
Die Berufsgenossenschaften erheben die Beiträge im Umlageverfahren.
Die Unternehmer werden dabei jeweils zu Beginn eines Jahres für die im vergangenen Jahr entstandenen Kosten in Anspruch genommen. Es ist allerdings üblich, dass die Berufsgenossenschaften zur Zwischenfinanzierung Beitragsvorschüsse erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei unter anderem nach der durchschnittlichen Unfallgefahr in der jeweiligen Branche, in der ein Unternehmer dem Schwerpunkt seiner Tätigkeit nach tätig ist.
Die Berufsgenossenschaften setzen dazu Gefahrtarife fest, in denen die einzelnen Gewerbezweige so genannten Gefahrklassen zugeordnet werden. Die Gefahrklassen spiegeln das Versicherungsrisiko wider, das in dem jeweiligen Gewerbezweig besteht. So ist beispielsweise die Gefahrklasse für Dachdecker höher als die für Büroangestellte.
Ein weiterer Faktor bei der Beitragsberechnung ist die so genannte Lohnsumme, d. h. die Summe der vom Unternehmer an seine Beschäftigten gezahlten Arbeitsentgelte. Branchen mit geringen Arbeitsentgelten zahlen auch geringere BG-Beiträge, während lohnintensive Gewerbezweige höhere Beiträge entrichten müssen.
Einige Berufsgenossenschaften erheben darüber (je nach Schadensentwicklung) auch Beitragsaufschläge oder gewähren Beitragsnachlässe. Die Unternehmer sollen durch diese Maßnahmen dazu bewegt werden, die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen zu verbessern.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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