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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Information für alle Gewerbetreibenden und für alle Existenzgründer


Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich dazu entschlossen, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Ob Sie dieses Gewerbe haupt- oder nebenberuflich oder als Schüler/in oder Student/in ausüben wollen, wir beglückwünschen Sie zu Ihrem Schritt und wünschen Ihnen viel Erfolg.

Mit Beginn der Gewerbeausübung sind Sie laut Gesetz Mitglied der Industrie- und Handelskammer; als Handwerksunternehmen oder handwerksähnlicher Betrieb gehören Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer an. Diese Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten die Interessen der ihnen angehörenden Gewerbetreibenden. Deshalb leitet das Gewerbeamt eine Durchschrift Ihrer Gewerbeanzeige an die jeweilige Kammer weiter. In Einzelfällen kann ein Handwerksunternehmen (oder ein handwerksähnliches Unternehmen) auch beiden Kammern angehören. Ebenso kann ein gewerbliches Unternehmen auch weiteren öffentlich-rechtlichen Kammern angehören (z.B. Apothekerkammer, Steuerkammer, Architektenkammer, Ingenieurkammer).

Seite 1: Informationen für alle Gewerbetreibenden und für alle Existenzgründer

DOKUMENT-NR. 13935

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