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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Förderung von Krisenberatung durch das Land

Im Zuge der Wirtschaftskrise hatte sich das Wirtschaftsministerium dazu entschieden, zusätzlich zu den Programmen der KfW die Beratungskosten von mittelständischen Unternehmen gerade in der Krise zu bezuschussen. Als mittelständische Unternehmen gelten Firmen, die unter die KMU-Norm fallen, also

  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
  • weniger als 50 Mio. – Umsatz erwirtschaften oder
  • die Bilanzsumme 43 Mio. – nicht überschreitet.

Gefördert werden Unternehmen, die in wirtschaftliche Probleme geraten sind, die sich durch steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cash-flow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung, Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes ausdrücken. Die Unternehmen können einen Berater mit der Durchführung eines bis zu viertägigen Unternehmenschecks beauftragen. Die geförderte Kurzberatung kann etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von Bankgesprächen dienen oder bei Kreditanträgen schnell Hilfestellung leisten. Außerdem kann die Beratung die Basis für eine ebenfalls geförderte
Turn Around Beratung darstellen.

Wie gefördert wird:

Die Unternehmen erhalten für maximal vier Beratungstage einen Zuschuss von 400,00 Euro pro Beratungstag. Die Prüfung und die Abrechnung erfolgt direkt über die Unternehmensberatung. Folgende Firmen dürfen diese Beratung durchführen:

RKW Baden-Württemberg
Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand
DEHOGA Beratung
Unternehmensberatung Handel

Nur Beratungen, die von diesen Institutionen durchgeführt werden, können über das Landesprogram gefördert werden. Bitte nehmen Sie direkt bei diesen Unternehmen Kontakt auf.

Weitere Details und die Links zu den Beratungsunternehmen beim Wirtschaftsministerium.

 
 

DOKUMENT-NR. 23310

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