Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank. Es dient zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von jungen Unternehmen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung, die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent der maximal möglichen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.
Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Als neuer Baustein des Gründercoaching Deutschlands gibt es mittlerweile ein Förderfenster für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars.
Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro und der Antragsteller kann somit bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach dem SGB II von der Agentur für Arbeit erhält.
Bei beiden Programmen muss der Eigenanteil, die Umsatzsteuer des Rechnungsbetrages sowie die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlich anfallenden Kilometerpauschale für Dienstreisen durch den Unternehmer selbst finanziert werden.
Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der gesamten Abwicklung des Programmes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Anja Maisch unter der Telefonnummer 07231 201-154 bzw. unter maisch@pforzheim.ihk.de oder an Frau Rebekka Sanktjohanser unter Telefonnummer 07231 201-153 bzw. unter sanktjohanser@pforzheim.ihk.de.