Die Bundesregierung fördert mit starker Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU über ihre Förderbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Beratung von mittelständischen Unternehmen, die sich in einer Krise befinden. Als mittelständische Unternehmen gelten Firmen, die unter die KMU-Norm fallen, also
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
- weniger als 50 Mio. – Umsatz erwirtschaften oder
- die Bilanzsumme 43 Mio. – nicht überschreitet.
Pforzheim, 01.08.2011. Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit. Nicht gefördert werden lediglich Unternehmen, deren Hauptgeschäftszweck Unternehmens- und Steuerberatung ist.
Das Beratungsprojekt darf ein maximales Budget von 8.000,00 – haben. Hierzu bekommt das Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50%. Die maximale Förderleistung erfolgt, wenn der Tagessatz des Beraters 800,00 – nicht übersteigt. Liegt das Honorar höher reduziert sich der Zuschuss anteilig. Die Fahrtkosten und Nebenkosten zählen nicht zu diesem Budget und sind vom Unternehmer vollständig zu tragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Schwachstellenanalyse mit positiver Fortführungsprognose. Die Erstellung dieser Analyse kann sowohl über die
„Runde Tisch”-Förderung
der KfW als über die
Maßnahme zur Krisenberatung des Landes Baden Württemberg
gefördert werden. Die Beratung kann nur von einem Unternehmensberater durchgeführt werden, der in der KfW-Beraterbörse akkreditiert ist.
Die IHK Nordschwarzwald ist der exklusive Regionalpartner der KfW für alle Mitgliedsunternehmen im Nordschwarzwald. Auf der Basis eines Kontaktgesprächs und der vorgelegten Schwachstellenanalyse trifft der Regionalpartner die Entscheidung, ob ein Antrag auf Förderung an die KfW gestellt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
IHK-Merkblatt Turn Around Beratung