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"Wenn ein Unternehmen seine Forderungen verkaufen muss, dann steht es doch kurz vor der Pleite!” - Auf dieses Vorurteil stößt man leider immer noch. Oft stellt sich heraus, dass gerade diejenigen Factoring negativ kommentieren, die ihre Zahlungsziele nicht einhalten und um Ihren „Einfluss” auf ihre Lieferanten fürchten. Für Factoring-Kunden trifft diese Einschätzung nicht zu.
Was ist Factoring?
Pforzheim, 17.10.2011. Unter Factoring wird der Verkauf der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factor verstanden. Nach Einreichung der Rechnungen werden 80 bis 90 Prozent der verkauften Rechnungssumme abzüglich der Factoring-Gebühren direkt an das Unternehmen überwiesen. Der Kunde erhält eine detaillierte Aufstellung der Abrechnungspositionen. 10 bis 20 Prozent des gekauften Rechnungsbetrages werden zunächst einbehalten (Sperrkonto) und dem Kunden spätestens bei Zahlung durch den Debitor abzüglich der Factoring-Gebühr ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Debitor nicht bezahlt, also wenn der Delkredere-Fall eintritt - spätestens nach 150 Tagen.
Der Factor übernimmt mit dem Kauf der Forderung das Ausfallrisiko bei den Debitoren (Delkredere) in voller Höhe. Zahlungsempfänger ist im Factoring nicht mehr das Unternehmen sondern der Factor. Der Abnehmer (Debitor) zahlt mit schuldbefreiender Wirkung direkt an den Factor. Die Factoring-Gesellschaft prüft laufend die Bonität der Debitoren, teilt die Veränderungen dem Kunden mit und passt gegebenenfalls das Kreditlimit der Bonitätsentwicklung an.
Der Factor übernimmt im Weiteren die gesamte Debitorenbuchhaltung bzw. -verwaltung sowie die Aufgaben des Forderungsmanagements inklusive des Mahnwesens, der außergerichtlichen und der gerichtlichen Beitreibung. Eingehende Reklamationen bearbeitet der Kunde in Abstimmung mit dem Factor. Soweit Gutschriften zu erteilen sind, werden diese ebenfalls durch den Factor eingebucht.
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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