Im Juli 2010 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr seit dem April 2005 gültige Preismodell weiter verfeinert. Anstatt sieben gibt es nun neun Preisklassen, die sich an der Bonität des Kreditnehmers und der Besicherung des Kredites ausrichten. Im Mittelpunkt steht weiterhin, die Attraktivität der Programme sowohl für die Kreditnehmer als auch für die ausreichenden Kreditinstitute zu erhalten. Die L-Bank hat das Modell eins zu eins übernommen.
Die Banken haben mittlerweile fast flächendeckend Ratingsysteme installiert und damit verbunden bonitätsorientierte Preissysteme eingeführt. Die Konsequenz ist, dass die bei öffentlichen Fördermitteln den Banken zugewiesene Zinsmarge in der Regel deutlich unter der zur Abdeckung des ermittelten Risikos notwendigen Zinsmarge liegt. Auch der vor wenigen Jahren eingeführte Zinsaufschlag von bis zu einem halben Prozent konnte diese Lücke häufig nicht schließen. Die KfW passt sich mit der Einführung des risikogerechten Zinssystems bei den Förderkrediten an die nicht zuletzt durch Basel II veränderten Marktbedingungen an.
Das neue risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Verbänden der Kreditwirtschaft erarbeitet. Nach diesem System bestimmen zwei Einflussgrößen den Zinssatz, den ein Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss:
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, d. h. die Bonität des Kreditnehmers (diese bestimmt sich u. a. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Branche, Markt, Produkt, Unternehmerqualität).
- Die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellen kann.
Im ersten Schritt ermittelt die Hausbank, die wie bisher auch das volle Risiko für diese Förderkredite trägt, mit ihrem Ratingverfahren die Bonität des Unternehmers.
Die Bonitätsklassen sind wie folgt definiert:
Tabelle 1: Bonitätsklassen
Bonitäts- klasse | Einschätzung | Risiko | Ausfall- wahr- scheinlichkeit |
1 | ausgezeichnet | niedrig | < 0,10 % |
2 | sehr gut | | > 0,10% u. < 0,40% |
3 | gut | | > 0,40% u. < 1,20% |
4 | befriedigend | | > 1,20% u. < 1,80% |
5 | noch befriedigend | | > 1,80% u. < 2,80% |
6 | ausreichend | | > 2,80% u. < 5,50% |
7 | noch ausreichend | Hoch | > 5,50% u. < 10,0 % |
Im zweiten Schritt schätzt die Hausbank die Besicherung des Förderdarlehens nach ihren internen Verfahren ein.
Tabelle 2: Besicherungsklassen
|
| 1 | zu 70% und mehr |
| 2 | zwischen 40 und 70% |
| 3 | weniger als 40% |
Im dritten Schritt ermittelt die Hausbank dann durch die Kombination der sieben Bonitätsklassen und drei Besicherungsklassen die individuelle Preisklasse. Banken und KfW haben sich hierfür auf neun Preiskorridore, die mit maximalen Obergrenzen versehen sind, geeinigt. Dazu ergibt sich die entsprechende Preisklasse.
Tabelle 3: Preisklassen
1 | 1 | 2 | 1 | 3 | 2 | 4 | 3 | 2 | 5 | 4 | 6 | 5 | 3 | 4 | 6 | 5 |
1 | 2 | 1 | 3 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 |
A | A | B | B | C | C | D | E | E | E | F | F | G | H | H | I | I |
Die Zinsen werden nach einem aktuellen Beispiel im klassischen KfW-Unternehmerkredit bei dem heutigen Zinsniveau zwischen 3,05% effektiv in der Preisklasse A und maximal 7,65% effektiv in der Preisklasse I liegen. Auch bei der Bonitätsklassen 7 ist die Ausreichung von öffentlichen Darlehen möglich. Allerdings ist bei dieser Bonitätsklasse keine Haftungsübernahme durch Bund oder Land möglich. Bei der Kombination 7/1 und 7/2 ist der Zins die Obergrenze der Preisklasse I und bei der Kombination 7/3 kommt noch ein Zinsaufschlag von 2,3% dazu. Die Einbindung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist weiterhin möglich. Diese hat dann einen unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheitenklasse und hierüber auf den Zinssatz des Darlehens.
Die seit der Einführung deutlich gestiegene Nachfrage nach öffentlichen Förderkrediten hat die Richtigkeit dieser Umstellung belegt.
In ihrer IHK Nordschwarzwald stehen Ihnen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Starthilfe und Unternehmensförderung gerne unterstützend zur Verfügung.