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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Basel II - Rating

Basel II - Rating Das Schlagwort Basel II steht hierzulande als Synonym für sich verschlechternde Finanzierungsperspektiven des Mittelstandes. Durch die unlängst im Baseler Ausschuss getroffenen Vereinbarungen zeichnet sich aber nunmehr eine Lösung ab, die auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) gute Chancen für zukünftige Finanzierungsfragen bietet. Entwarnung kann dennoch nicht gegeben werden, denn die Finanzierungsprobleme des deutschen Mittelstandes waren und sind nicht alleine auf Basel II zurückzuführen.

Ineffizienter Kapitaleinsatz

Im Kreditgeschäft war bisher eine Quersubventionierung zwischen den ausgereichten Krediten üblich. Unternehmen mit guten Kreditrisiken erhielten in der Regel nicht die günstigen Konditionen, die sie verdienten. Schlechte Risiken schlugen sich hingegen nicht in deutlich ungünstigeren Konditionen nieder. Ein Grund hierfür war die pauschale Quote, mit der Banken jeden Kredit mit Eigenkapital zu unterlegen hatten. Ertragsstarke Mittelständler hat dies stets verärgert. Auch Volkswirte sehen hierin den falschen Weg, denn die Folge dieser Praxis ist ein ineffizienter Kapitaleinsatz.

Der Teufel steckt im Detail

Basel II soll dies nun ändern. Die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals wird in Zukunft weitaus stärker von der Bonität des Kreditnehmers bestimmt werden. Dies bedeutet aber, dass viele Unternehmen mit schlechter Bonität nach der Umsetzung von Basel II in nationales Recht für ihre Bankkredite vermutlich höhere Zinsen als bisher bezahlen müssen oder sogar überhaupt keine Kredite mehr erhalten. Der Ansatz von Basel II ist dennoch richtig, um Krisen der Finanzmärkte vorzubeugen. Der Teufel steckt freilich - wie immer - im Detail und um die Details wurde bis vor kurzem hart gerungen.

Kompromisslösungen

Der Baseler Ausschuss hat nunmehr auch den von der IHK-Organisation vorgetragenen berechtigten Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland Rechnung getragen. Die nun vorliegende Kompromisslösung sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

Firmen-Kleinkredite unter 1 Mio. Euro bei KMUs bis 50. Mio. Euro Jahresumsatz können gebündelt (Retail-Portfolio) und mit einer geringeren Eigenkapitalsumme unterlegt werden. Je nach der Wahl des Ratingansatzes und der Bonität des Portfolios werden Kapitalanforderungen für Banken von 0,4 bis 6,2 Prozent erwartet - und damit deutlich weniger als die bisher pauschal veranschlagten 8 Prozent. Auf diese Weise kann die Kreditversorgung wesentlicher Teile der mittelständischen Wirtschaft gesichert und der Bürokratieaufwand der Kreditinstitute verringert werden.

Bei größeren Firmenkrediten über 1 Mio. Euro können die Institute für Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße prozentuale Abschläge von der Gewichtung des Kreditrisikos vornehmen. Je kleiner das Unternehmen, um so größer ist der Abschlag. Mit verminderter Risikogewichtung nimmt auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals ab.

Freistellung von Zuschlägen zur Eigenkapitalunterlegung

Die nationale Finanzaufsichtsbehörde kann beschließen, Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von unter 500 Mio. Euro von Zuschlägen zur Eigenkapitalunterlegung freizustellen. Die deutsche Finanzaufsicht hat bereits angekündigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Damit bleibt die im deutschen Mittelstand vorherrschende traditionell langfristige Finanzierung von Unternehmensinvestitionen von unangemessenen Zuschlägen verschont.

Das dritte Konsultationspapier soll nach Durchführung einer weiteren Belastungsstudie am 1. Mai 2003 vorgelegt werden. Die Veröffentlichung des Baseler Akkords ist für den 31. Oktober 2003 geplant. Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die endgültigen Regelungen fest. Am 31. Dezember 2006 soll Basel II dann in Kraft treten.

Gute Karten beim Rating

Unter Basel II kommt einem guten Unternehmensrating eine entscheidende Bedeutung für die Kosten der Unternehmensfinanzierung zu. Es wird also für die Unternehmen darauf ankommen, ihre Möglichkeiten weitestgehend auszuschöpfen, um bei der Beurteilung durch ein Kreditinstitut oder eine externe Ratingagentur im bestmöglichsten Licht zu erscheinen.

Ein mittelständisches Unternehmen, das eine nachvollziehbare Unternehmensstrategie, eine geregelte Nachfolgeplanung, eine saubere Buchführung und solide Unternehmenskennzahlen vorweisen kann, hat beim Rating gute Chancen. Für Existenzgründer gilt, dass sie eine fehlende Datenhistorie durch eine überzeugende Vorstellung ihrer Geschäftsidee kompensieren müssen. Aus einem Ratingurteil lassen sich wichtige Hinweise auf Stärken und Schwächen gewinnen.

Flankierende Maßnahmen der Wirtschaftspolitik erforderlich

Die IHK-Organisation bewertet die getroffenen Vereinbarungen daher als großen Fortschritt im Interesse der mittelständischen Unternehmen in Deutschland und als Erfolg der deutschen Verhandlungsdelegation. Dennoch darf sich die zukünftige Mittelstandspolitik der Bundesregierung nicht in dem Verweis auf dieses Verhandlungsergebnis erschöpfen. Die weiterhin schwierige Finanzierungssituation des deutschen Mittelstandes verlangt über die Baseler Vereinbarungen hinaus umfassende flankierende Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, damit die mittelständischen Unternehmer mehr Eigenkapital aufbauen können.