-
„Die Nachfolgeregelung - Herausforderung für den Senior“ (Dokument-Nr.: 4941)
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Unternehmensnachfolge: Rechtzeitiges Planen lohnt sich auch steuerlich
In den nächsten 5 Jahren soll ein Drittel des inländischen Vermögens durch Erbfolge auf die nächste Generation übergehen. Fehlende Planung kann sich zivil- und steuerrechtlich schädlich auswirken.
Pforzheim, 19.01.2011.Trotz dieser riesigen Dimensionen ist eine geplante Erbfolge eher selten anzutreffen. Die fehlende Planung kann sich zivil- und steuerrechtlich schädlich auswirken. Umgekehrt sprechen bei betrieblichem Vermögen vor allem wegen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten gute Gründe für eine durchdachte, längerfristige Vorbereitung des Erbfalls schon zu Lebzeiten.
Hat der Unternehmer den Betrieb nicht bereits lebzeitig übergeben, fällt das Unternehmensvermögen in seinen Nachlass. Bei mehreren Erben entsteht eine kaum handlungsfähige Erbengemeinschaft. Ein Streit zwischen Unternehmenserben kann leicht die Existenz des Betriebes bedrohen. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft gelten regelmäßig als Mitunternehmer, mit höchst unerwünschten einkommensteuerlichen Folgen. Selbst wenn der Unternehmer über eine testamentarische Verfügung oder eine gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel nur einen Erben zum Nachfolger in das Betriebsvermögen bestimmt hat, ist die Unternehmerfamilie im Erbfall doch oft mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert. Diese sind vom Betriebsübernehmer bar zu erfüllen, wodurch er regelmäßig finanziell überfordert ist.
Eine Unternehmensnachfolge von Todes wegen ist erbschaftsteuerlich ungünstig, da der Steuerwert des gesamten Betriebsvermögens die zur Verfügung stehenden Freibeträge deutlich übersteigen kann. Schließlich gefährdet der abrupte Übergang der betrieblichen Leitungsbefugnisse in der besonderen Situation des familiären Trauerfalls die Unternehmenskontinuität. Insgesamt ist der Vollzug der Unternehmensnachfolge über das Erbrecht wenig geeignet, den Bestand des Betriebes langfristig zu sichern.
Welche Maßnahmen sind zu Lebzeiten möglich? Es gibt Lösungen, bei welchen der Betrieb bereits lebzeitig auf den Nachfolger übergeht und Formen, bei denen die Parteien dies in letzter Konsequenz vorerst vermeiden. Eckpunkte für die Gestaltung sind die Altersversorgung des Seniors, die betriebliche Kontinuität und steuerliche Fragen.

