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ZUSCHÜSSE UND DARLEHEN

KfW-Energieeffizienzprogramm und Energieberatung Mittelstand

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Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um bestehende Hemmnisse bei der Realisierung von Energieeinsparpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu überwinden. Ziel ist die Förderung der sparsamen und rationellen Energieverwendung im Bereich des gesamten Unternehmens. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die Bundesregierung und die KfW in Form von Zuschüssen für die Beratungsleistung und zinsgünstigen Darlehen zur Realisierung der Energieeinsparpotenziale.

Frankfurt, 01.03.2012. Die KfW stellt dazu zwei Förderprogramme zur Verfügung die "Energieberatung Mittelstand" für Beratungsdienstleistungen und das "KfW-Energieeffizienzprogramm" für die Finanzierung der Energieeinsparmaßnahmen. Anträge auf Förderung im Programm "Energieberatung Mittelstand" müssen vor Beginn der Maßnahmen beim Regionalpartner, zum Beispiel Ihrer Industrie- und Handelkammer, gestellt werden. Die Förderung durch die KfW erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • gefördert werden eine Initialberatung und eine Detailberatung durch zugelassene Energieberater.
  • für die Initailberatung beträgt der Zuschuss 80 % der zuwendungsfähigen Beraterkosten, maximal jedoch 1.280 €.
  • für die Detailsberatung beträgt der Zuschuss 60 % der zuwendungsfähigen Beraterkosten, maximal jedoch 4.800 €.
  • antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige
  • die jährlichen Netto-Energiekostem am Unternehmensstandort müssen mehr als 5.000 € betragen.
  • Anträge sind zum Beispiel an Ihre Industrie- und Handelskammer zu richten.

Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nordschwarzwald ist Herr Andreas Fibich (Energie-Coach). 

Eine Energieberatung ist keine Voraussetzung für die Beantragung eines Darlehens im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms. Gleichwohl wird von der KfW empfohlen, vor Durchführung einer Energieeinsparinvestition eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Von der KfW zugelassene Energieberater sind über eine Suchfunktion auf der Homepage zu finden

  • Darlehenbetrag max. 25 Mio. € - in Ausnahmefällen auch mehr
  • Zinssätze ab 1,0 %
  • Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren mit 1, 2 bzw. 3 Tilgungsfreijahren
  • Ersatzinvestitionen müssen den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre um mindestens 20 % unterschreiten.
  • Neuinvestitionen müssen eine Endenergieersparnis von mindestens 15 % unter dem Branchendurchschnitt erfüllen.
  • antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, wobei die geförderten Maßnahmen am Standort Deutschland durchgeführt werden müssen.

folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
  • effiziente Energieerzeugung, Kraft-Wärme-Kopplung
  • Gebäudehüllen
  • Maschinenparks inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Sanierung und Neubau von Gebäuden
  • Zugehörige Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung

DOKUMENT-NR. 22896

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