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REACH

20 neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

Informationspflicht wird weiter ausgeweitet.

Helsinki, Freiburg, 09.01.2012. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 19. Dezember 2011 weitere 20 Stoffe in die Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufgenommen. Von den 20 neuen Stoffen weisen 19 karzinogene oder reproduktionstoxische Eigenschaften auf; außerdem wurde mit Octylphenol erstmals ein Stoff wegen seiner endokrinen Wirkung in die Liste aufgenommen. Für die neu aufgenommenen Stoffe gelten ohne jede Übergangsfrist die Regelungen des Artikels 33 der REACH-Verordnung „Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen“ ab einer Mengenschwelle größer 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis.

Bei der Weitergabe von Erzeugnissen, die einen auf der Kandidatenliste genannten Stoff oberhalb dieser Mengenschwelle enthalten, hat der Lieferant dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung zu stellen; zumindest der Name des betreffenden Stoffes ist anzugeben.

Unter dem folgenden Link kann die aktuelle Kandidatenliste der ECHA abgerufen werden:
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

DOKUMENT-NR. 95924

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