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Sie befinden sich hier: Startseite > Innovation und Umwelt > Beratungszentrum Umweltschutz, Arbeitsschutz, Energie > Aktuelle Umwelt und Energie News > KWK-Umlage steigt bis 2016
Geringe Steigerung durch Anlagenzuwachs
Berlin, 23.01.2012. In ihrer Mittelfristprognose gehen die Übertragungsnetzbetreiber von einem Anstieg der KWK-Umlage von 0,064 Cent/kWh für 2012 auf 0,229 Cent 2016 aus. Die Zuschlagszahlungen werden sich im gleichen Zeitraum von 257 Millionen auf 580 Millionen Euro erhöhen. Der Grund: Viele Anlagen kommen neu in die Förderung.
Nicht berücksichtigt in der Prognose ist eine mögliche Anhebung der Zuschlagszahlungen im Rahmen der gerade laufenden KWK-Gesetzesnovelle. Hierdurch könnte sich die Umlage noch erhöhen. Die obigen Werte beziehen sich auf Verbraucher, die weniger als 100 MWh Strom an einer Abnahmestelle beziehen (sog. Verbraucherkategorie A).
Die tatsächliche Umlage für diese Gruppe beträgt 2012 lediglich 0,002 Cent/kWh, da in den letzten Jahren zu viel gezahlte Beträge verrechnet wurden. Stromintensive Betriebe bezahlen 2012 0,025 Cent für über 100 MWh hinausgehende Verbräuche. Für übrige Abnehmer beläuft sich der Betrag für über 100 MWh auf 0,05 Cent. Diese beiden Beträge sind gesetzlich festgelegte Beträge und gelten abhängig von der KWK-Novelle voraussichtlich auch für die Zeit bis 2016.
Einen Überblick über Prognosen sowie Umlagen aus den vergangenen Jahren finden Sie unter: http://www.eeg-kwk.net (Quelle: DIHK)
Info-Veranstaltung am 24.05.2012 in Pfalzgrafenweiler.
Seit 2009 diente die DIN EN ISO 16001 als Leitfaden zur Etablierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Diese wurde nun durch die DIN EN ISO 50001 abgelöst. Die kostenlose Info-Veranstaltung zeigt Wege zur Umsetzung und Nutzen eines Energiemanagementsystems auf.
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Tagesaktuelle Meldungen aus allen Bereichen der Energie mehr
Informationen zur Verpackungsverordnung, zur Verpflichtung eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben, praktische Hinweise zum VE-Hinterlegungsprozess sowie die Ansprechpartner der IHK-Organisation zur VE. externer Link
2010-03-19
Ende 2009 wurde die neue Richtlinie der europäischen Parlaments und
des Rates 2009/148/EG „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung
durch Asbest am Arbeitsplatz” veröffentlicht. Sie gilt für alle
Tätigkeiten mit sechs Silikaten mit Faserstruktur, bei denen die
Arbeitnehmer bei der Arbeit Asbest ausgesetzt sein können. Die
nationale Umsetzung steht noch aus...
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10.04.2012.
Die KfW hat mit den beiden Programmen "Energieberatung Mittelstand" und "KfW-Energieeffizienzprogramm" neue Möglichkeiten geschaffen, die Beratung und Umsetzung der Maßnahmen zu fördern. Für die Realisierung der Maßnahmen werden im Rahmen des KfW- Energieeffizienzprogramms zinsgünstige Darlehen angeboten.
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Die "Foren" der IHK Nordschwarzwald: Aktuell informieren - miteinander diskutieren - voneinander lernen - über den Tellerrand hinausschauen! mehr
28.11.2011. Die neue Trinkwasserverordnung enthält Neuregelungen zu Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen. Auch Unternehmen, Mehrfamilienhäuser und Hotels müssen die Untersuchung jährlich nachweisen. mehr
Letzte Aktualisierung: 9. August 2011
Themen / Bereiche: Behörden, Allgemeines, Abfall, Altlasten/Bodenschutz, Arbeitssicherheit/Gesundheit/Gefahrstoffe, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Recht, Produktsicherheit, Umwelt- und Qualitätsmanagement sowie Umweltforschung.
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Termin: 14.05.2012
Info-Veranstaltung am Karlsruher Institut für Technologie, Eggenstein-Leopoldshafen. Im Fokus des Energiegutachtens stehen die Entwicklung von Preisen, Versorgungssicherheit und die Energiewirtschaft.
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Mit dem Umweltfirmen-Informationssystem der Industrie- und Handelskammern in Deutschland können alle Unternehmen und Institutionen, die Produkte oder Dienstleistungen für den Umweltschutz anbieten, ihr individuelles Leistungsprofil datenbankgestützt präsentieren. externer Link
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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