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Förderberatung (Dokument-Nr.: 3636)
INNOVATION UND UMWELT
Kleine und mittlere Unternehmen - Definition
Kleine und mittlere Unternehmen - Definition Für die Beantragung von Fördergeldern ist es wichtig zu wissen, in welche Kategorie das eigene Unternehmen einzugliedern ist.
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen:
Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Innhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht übersteigt.

