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INNOVATION UND UMWELT

Die CE-Kennzeichnung - Ihr Schlüssel zu Europas Märkten

Brüssel, 2010-06-15. Wir sehen oft das „CE Zeichen” auf Produkten, die wir kaufen, aber was bedeutet das in der Praxis? Mit dem Slogan „CE marking makes Europe's market yours!” (Die CE‑Kennzeichnung – Ihr Schlüssel zu Europas Märkten) führt die Europäische Kommission zurzeit eine Informationskampagne über die CE‑Kennzeichnung durch.

An der Kennzeichnung erkennt der Verbraucher, dass ein Produkt allen einschlägigen EU‑Vorschriften entspricht und somit in der gesamten EU vermarktet und verkauft werden darf. Wenn ein Hersteller die CE‑Kennzeichnung auf einem Produkt anbringt, erklärt er eigenverantwortlich, dass es alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften sind so gravierend, dass sich die große Mehrheit der legal arbeitenden Unternehmen daran halten wird. Die Kampagne über die CE‑Kennzeichnung soll vor allem die Wirtschaftsteilnehmer sensibilisieren und informieren.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für das Ressort Unternehmen und Industrie, erklärte: „Wir müssen dafür sorgen, dass die CE‑Kennzeichnung von der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen und anerkannt wird. Mit dieser Kampagne soll vermittelt werden, was hinter der Kennzeichnung steht und wozu sie dient. Dieses Vertrauen hängt allerdings auch von der Zuverlässigkeit des Systems ab, auf dem die CE‑Kennzeichnung beruht. Dadurch wird das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und Hersteller sowie Händler profitieren von der Kennzeichnung.”

Nicht alle in der EU verkauften Produkte müssen mit einer CEKennzeichnung versehen sein. Vorgeschrieben ist sie für etwa 23 Produktkategorien, wie etwa Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge.

Die CE‑Kennzeichnung ist kein Hinweis darauf, dass ein Produkt im EWR hergestellt wurde, sondern zeigt lediglich, dass es vor der Markteinführung getestet wurde und damit den gesetzlichen Auflagen (z. B. einheitlichen Sicherheitsstandards) entspricht. Der Hersteller hat also entweder sichergestellt, dass die maßgeblichen Anforderungen der geltenden Richtlinie(n) (z. B. in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz) erfüllt werden, oder er hat das Produkt durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen lassen.

Bei in der EU hergestellten Produkten ist der Hersteller dafür verantwortlich, die Konformitätsbewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu erstellen, die EG‑Konformitätserklärung abzugeben und die CE‑Kennzeichnung an dem Produkt anzubringen. Händler müssen prüfen, ob die CE‑Kennzeichnung und die notwendige technische Dokumentation vorhanden sind. Wird das Produkt aus einem Drittland eingeführt, muss sich der Importeur vergewissern, dass der außerhalb der EU ansässige Hersteller die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und die entsprechende Dokumentation auf Anfrage erhältlich ist. Die CE‑Kennzeichnung erleichtert den Alltag von Unternehmen und Behörden in den Mitgliedstaaten:

Der Industrie in der EU verschafft die Kennzeichnung Zugang zum gesamten Binnenmarkt, ohne dass Einzelgenehmigungen bei 27 nationalen Behörden eingeholt werden müssen. Dadurch wird bei gleichbleibend hohen Standards der mit einer Konformitätsbewertung verbundene finanzielle und sonstige Aufwand gesenkt.

Auf der Ebene der nationalen Behörden werden bei dem derzeit stark steigenden Produktangebot die von jeder Stelle durchzuführenden Kontrollen erleichtert, ohne dass dadurch Standards gefährdet werden.

Eine verstärkte Kontrolle durch benannte Stellen und eine erhöhte Marktüberwachung verbessern den Ruf der CE‑Kennzeichnung und steigern das Vertrauen der Verbraucher.

Mit Inkrafttreten des überarbeiteten legislativen Maßnahmenpakets im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt für Waren wurden Funktion und Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung gestärkt (siehe MEMO/10/257).

Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Fälschung oder Missbrauch der CE‑Kennzeichnung sind im jeweiligen nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes können Wirtschaftsteilnehmer mit einer Geldbuße und in einigen Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe belegt werden. Wird das Produkt jedoch nicht als unmittelbare Gefährdung der Sicherheit betrachtet, muss der Hersteller es nicht sofort vom Markt nehmen, sondern erhält er die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Im Rahmen der Informationskampagne finden unter anderem 30 Veranstaltungen bzw. Seminare zur CE‑Kennzeichnung für Wirtschaftsteilnehmer, Berufs- und Verbraucherverbände sowie Journalisten statt.

Quelle: Europäische Kommision

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DOKUMENT-NR. 27406

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