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UN-Kaufrecht (Dokument-Nr.: 4852)
INTERNATIONAL
Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen ins Ausland
2008-03-13
Wer Waren exportiert, muss sich oft mit einer anderen Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Die Regelungen desEigentumsvorbehaltes in 85 Ländern - von Ägypten bis Weißrussland (Belarus) - sind auf der CD-ROM "Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland" aufgeführt.
Jeder kann sich darüber informieren, ob Forderungen aus Warenlieferungen in das betreffende Land durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ausreichend geschützt werden - und wird feststellen, dass in vielen Ländern im Vergleich zum deutschen Recht gravierende Unterschiede bestehen. Häufig ist es ratsam, sich für eine andere Form der Sicherung der Ansprüche aus dem Ausfuhrgeschäft zu entscheiden. Aus diesem Grund enthalten die meisten Texte auch Alternativen zu einer Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes.
Neben den Regelungen des Eigentumsvorbehaltes oder alternativer Sicherungsmöglichkeiten sind zu jedem einzelnen Land die Anschriften der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen Botschaft sowie die Anschriften einiger Rechtsanwälte aufgelistet.
Die CD-ROM kostet 20 EUR inklusive Porto und Verpackung.
Bestellungen:
Kundenzentrum
IHK Offenbach am Main
Tel. 069 8207-0
Email service@offenbach.ihk.de

