. .
Illustration

INTERNATIONAL

Antidumpingzölle

Die Europäische Gemeinschaft kann Antidumping- und Antisubventionszölle verhängen, falls Einfuhren in die Gemeinschaft die heimische Industrie schädigen können und die Waren gedumpt sind. Eine Ware gilt als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Einfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist, als im normalen Handelsverkehr mit anderen Drittländern.

Antidumpingzölle sollen den zu niedrigen Preis ausgleichen. Für Importeure ist es wichtig, rechtzeitig über geplante Antidumpingmaßnahmen informiert zu werden, da sie die höheren Abgaben normalerweise nicht weitergeben können.

Eine umfassende und aktuelle Information finden Sie im Antidumpingregister der Handelskammer Hamburg und der Handelskammer Bremen unter der Rubrik "Externe Links" rechts neben diesem Text.

Bitte beachten Sie, dass eingeführten Antidumpingzölle auf die Einfuhren der gleichartigen Ware oder von Teilen dieser Ware aus Drittländern ausgeweitet werden können, wenn eine Umgehung der geltenden Maßnahmen stattfindet (Artikel 13 der Antidumping-Grundverordnung).

Montagevorgänge in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Drittland werden als Umgehung der geltenden Maßnahmen angesehen, wenn

"a) die Montage seit oder kurz vor der Einleitung der Antidumpinguntersuchung begonnen oder erheblich ausgeweitet wurde und die verwendeten Teile ihren Ursprung in dem Land haben, für das Maßnahmen gelten, und

b) der Wert dieser Teile 60 v. H. oder mehr des Gesamtwerts der Teile der montierten Ware ausmacht; als Umgehung gilt jedoch nicht der Fall, in dem der Wert, der während der Montage oder Fertigstellung den verwendeten eingeführten Teilen hinzugefügt wurde, mehr als 25 v. H. der Herstellkosten beträgt, und

c) die Abhilfewirkung des Zolls durch die Preise und/oder Mengen der montierten gleichartigen Ware untergraben wird und Beweise für Dumping im Verhältnis zu den Normalwerten vorliegen, die für gleichartige oder ähnliche Waren früher festgestellt wurden."

 
 

DOKUMENT-NR. 19757

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 07231 20 11 39
  • Fax: 07231 20 14 11 39

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 29
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 29

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch. mehr

01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen. mehr

21.09.2011 
Bei Luftfrachtsendungen werden Sicherheitserklärungen verlangt. Die aktuelle Fassung sowie Hinweise für die notwendige Sicherheitsunterweisung. mehr

Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr

Halbtagesseminar.
Termin: 02.04.2012, 9.00 - 13.00 Uhr, Pforzheim.
Infos über das System der Lieferantenerklärungen, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Haftungsübernahme, etc. sowie zu Regelungen für die Prüfung und korrekten Erstellung von Lieferantenerklärungen. mehr

Stand: 02.08.2011
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich? mehr

Mit ESF-Fachkursförderung.
IHK-Zertifikatslehrgang, berufsbegleitend, 68 Unterrichtsstunden, Pforzheim, 11.04. - 06.06.2012.
Der Lehrgang vermittelt das für eine effiziente Export- und Zollabwicklung notwendige Fachwissen. mehr

Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken. mehr

01.02.2011
Kontaktdaten Zollamt Pforzheim und Horb mehr

Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr

  • BERICHT AUS BRÜSSEL - AKTUELLES

19.12.2011

19. Dezember 2011

  • SERVICE