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Zollrecht ist Steuerrecht

Zollrecht ist Steuerrecht

Bei der Erstellung der Steuererklärung geht es um viel Geld.
Deswegen ist sie Chefsache. Aus diesem Grund werden gut ausgebildete und gut ausgestattete Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt.

Auch die Zollanmeldung ist eine Steuererklärung. Diese halten viele hiesige Unternehmen fälschlicherweise jedoch für unwichtig. Handlungsbedarf sehen die Verantwortlichen meist erst dann, wenn der Zoll einen Bescheid mit einem saftigen Bußgeld schickt. Zollvergehen können je nach Größe des Unternehmens, einige Tausend oder einige Hunderttausend Euro betragen.

1. Welchen Sinn haben Zollerklärungen?

Die klassische Aufgabe des Zolls besteht in der Erhebung von Abgaben/Zöllen. Heute liegt der Wertzoll für Industriegüter aber nur noch bei durchschnittlich vier Prozent. Deswegen gewinnt die Prüfung des Warenursprungs, die Fahndung nach Steuersündern, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten sowie der Schmuggel an Bedeutung.

Ausgangspunkt der Prüfung dieser Punkte ist die Zollanmeldung in der Ausprägung der Einfuhr- bzw. der Ausfuhranmeldung. Da diese bald ausschließlich elektronisch erfolgt, werden Plausabilitätsprüfungen erleichtert. Somit erhöhen sich die Kontrolldichte und die Kontrollgenauigkeit. Ziel des Zolls ist es, dafür zu sorgen, dass derjenige der ehrlich und korrekt ist, möglichst wenig Aufwand bei der Abwicklung der Zollformalitäten hat.

2. Was passiert in der Zollabteilung

Bis vor einigen Jahren mussten die Mitarbeiter der firmeneigenen Zollabteilung jede Zollanmeldung bei Zollamt vor Ort einreichen. Hierdurch konnten Fehler direkt mit dem Zöllner besprochen werden. Selten hat sich deswegen ein Export verzögert.
Heute gibt es nur noch zwei Zollämter in der Region Pforzheim und Horb. Um möglichst vielen Unternehmen den weiten Weg zu diesen Zollämtern zu ersparen, hat der Zoll vielen Firmen Erleichterungen bei der Zollabwicklung gewährt. Zusätzlich zu der ab 1. Juli 2009 einzuführenden elektronischen Zollanmeldung werden Unternehmer so gut wie gar keinen Kontakt mehr zum Zollamt haben. Fehler werden zu kostspieligen Liefer- und Abfertigungsverzögerungen führen.

Dies bedeutet aber auch, dass die Mitarbeiter in den Zollabteilungen heute deutlich mehr Verantwortung tragen als noch vor zehn Jahren. Weil der Versand der Ware und damit die Zollabwicklung am Ende des firmeninternen Produktions- bzw. Dienstleistungsprozesses steht, geschieht dies oft unter Zeitdruck. Fehler werden oft erst bei der nächsten Zollprüfung entdeckt.

3. Welches Risiko besteht?

Das Risiko, eine falsche Zollerklärung abzugeben, ist hoch. Nahezu alle produzierenden Unternehmen, Großhändler, Internethändler, Speditionen und sogar Einzelhändler und Autohändler haben mehr oder weniger häufig damit zu tun. Die IHK NSW schätzt die Zahl auf 7.000 bis 10.000 betroffene Unternehmen in der Region.

Das Thema Zollrecht wurde in den letzten Jahren jedoch von den Unternehmen vernachlässigt, weil fast keine Zollprüfungen stattfanden. Durch die anstehende Reform der Zollverwaltung und die Modernisierung des Zollrechts kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der geprüften Unternehmen und der durchgeführten Prüfungen pro Unternehmen in den nächsten Jahren steigen wird.

4. Was ist zu tun, um dem Zollrecht zu genügen?

Um den Vorschriften des Zollrechts zu genügen, sollte die Zollabteilung jedes Unternehmens folgende Anforderungen erfüllen:

Die Mitarbeiter sollten regelmäßig Schulungen zu Zollthemen besuchen. Außerdem sollte jeder Mitarbeiter über einen internetfähigen Rechner verfügen, um die einschlägigen Zolldatenbanken abfragen und sich so jeweils über die aktuellsten Entwicklungen zum Zollrecht informieren zu können.

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald informiert über die monatlich erscheinende Online-Publikation „Außenwirtschaft aktuell” über Änderungen bei Zoll- und Verfahrensvorschriften, Fragen des ausländischen Wirtschaftsrechts, neue Entwicklungen im Bereich des Europäischen Binnenmarkts und bietet zusätzlich Veranstaltungen mit internationalem Bezug

Es sollte folgende Literatur für jeden Arbeitsplatz in der jeweils aktuellsten Fassung zur Verfügung stehen:
Konsulats- und Mustervorschriften, Praktische Arbeitshilfe Im- und Export, Incoterms 2000, ISBN 3929621053

Die jährlichen Kosten pro Mitarbeiter betragen zwischen 75 und 500 Euro für Schulungen sowie ca. 100 Euro für Literatur. Eine gute Investition, wenn dadurch Zollstrafen in Höhe von zigtausend Euro vermieden werden.

Autor: Oliver Burghardt - Wir danken dem Autor für die Überlassung und freundliche Genehmigung zur Wiedergabe

 
 

DOKUMENT-NR. 23617

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