20.09.2011
Immer zum Jahreswechsel werden einige Warennummern/Zolltarifnummern an der siebten und achten Stelle geändert. Alle fünf Jahre kann sich die komplette Warennummer ändern. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Grundlage der Warennummer, das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels überarbeitet wird. Die nächste Änderung steht zum Jahreswechsel 2011/2012 an. Zweck der Überarbeitung ist es, Änderungen im internationalen Handel abzubilden, seien es technische Neuerungen oder geänderte Handelsvolumina einzelner Warenarten. Im folgenden finden Sie einen Überblick der Änderungen vom HS 2007 zum HS 2012. Die kompletten Warennummern (achtstellig) werden wie üblich Anfang November veröffentlicht.
Allgemeine Übersicht
Es gibt insgesamt 220 Änderungen. Nach Branchen teilen sich diese folgendermaßen auf: Landwirtschaft 98, Chemie 27, Papier 9, Textil und Bekleidung 14, Maschinen und Apparate 30. Insgesamt sind die Änderungen im Verhältnis zur letzten Umstellung im Jahr 2007 gering. Es wird keine HS-Position (die ersten vier Stellen der Warennummer) aufgelöst, was normalerweise zu größerem Anpassungsbedarf führt. Drei HS-Positionen werden neu geschaffen: 0308 (bestimmte Weichtiere), 3826 (Biodiesel) und 9619 (Binden, Tampons, Windeln u.a.).
Beispiele für technische Änderungen
Auswirkungen des technischen Fortschritts sind ablesbar in folgenden neuen Positionen/Unterpositionen
- Biodiesel 3826
- Holzpellets 4401 31
- Nickel-Metallhydrid-Akkus 8507 50, Lithium-Ionen-Akkus 8507 60
- Videospielkonsolen 9504 50
Organische und anorganische Quecksilberverbindungen (auch chemisch nicht einheitlich) werden in 2852 90 zusammengefasst. Bestimmte immunologische Erzeugnisse werden neu zu den pharmazeutischen Erzeugnissen eingereiht (3002) und damit in der Regel zollfrei. Dies geschieht auf Antrag der Schweiz und um dem Fortschritt auf dem Gebiet der Biopharma gerecht zu werden. Hierzu wird der Geltungsbereich der Anmerkung 2 zu Kapitel 30 erweitert.
Eine bessere Kontrolle (und möglicherweise weniger Zusatzcodierungen) soll die separate Einreihung der ozonabbauenden Stoffe gemäß Montreal-Protokoll (2903) oder der zu überwachenden Stoffe gemäß Rotterdamer Konvention / PIC-Konvention (2908, 2931) dienen.
Änderungen in den Kapiteln eins bis 24 betrachten wir nur sehr oberflächlich, weil es hier kaum Nachfrage von unseren Mitgliedsunternehmen gibt. Auf Verlangen der Welternährungsorganisation FAO werden für gewisse Tiere separate Nummern in Kapitel eins geschaffen, für gewisse Fische neue Nummern in Kapitel drei und 16 geschaffen sowie beim Getreide neue Nummern für zur „Aussaat“ geschaffen in Kapitel zehn.
Auswirkungen auf präferenziellen Ursprung bei Positionsänderung
Die Änderung einer HS-Position kann unter Umständen dazu führen, dass eine falsche Ursprungsregel verwendet wird. Dies war bei der letzten Umstellung der Fall. Theoretisch sind die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung nach HS-Stand des jeweiligen Abkommens zu ermitteln, wohingegen im Tagesgeschäft die Warennummer nach aktuellem HS gepflegt wird. Praktisch war und ist dies fast nicht möglich. Glücklicherweise werden die bestehenden Präferenzabkommen zum Jahreswechsel auf das (dann alte) HS 2007 umgestellt worden sein. Folgende Änderungen im HS 2012 können Auswirkungen auf den präferenziellen Ursprung haben:
- 2852 90 (Unterposition für organische und anorganische Quecksilberverbindungen):
bestimmte Waren aus den Unterpositionen ex2830.90, ex2835.39, ex2842.10, ex2848.00, ex2849.90, ex2850.00, ex2934.99, ex3201.90, ex3501.90, ex3502.90, ex3504.00, ex3824.90 werden dort eingereiht.
Anwendungsbeispiel:
Falls die eigene Ware tatsächlich in eine andere Position eingereiht werden muss, müsste also überprüft werden, ob beispielsweise für eine Ware der Position (alt) 3201 eine andere Ursprungsregel gilt als für eine Ware der Position (neu) 2852. Anzuwenden wäre weiterhin die Regel nach 3201. - 3002 (Biopharma): bestimmte immunologische Erzeugnisse werden neu zu den pharmazeutischen Erzeugnissen eingereiht aus ex2925.29, ex2933.29, ex2934.99, ex2937.90, ex3907.20.
- 9619 (Binden, Tampons und Windeln): Waren aus ex3926.20, ex3926.90, 4818.40, 5601.10, ex6108.21, ex6108.22, ex6108.29, ex6111.20, ex6111.30, ex6111.90, ex6113.00, ex6208.91, ex6208.92, ex6208.99, ex6209.20, ex6209.30, ex6209.90, ex6210.50, ex6307.90 werden dort zusammengefasst.