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Abfrage ausländische Umsatzsteuer-Idnr. (Link: http://evatr.bff-online.de/eVatR/)
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Online-Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Wer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen will, muss auf der Rechnung nicht nur seine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, sondern auch die des Rechnungsempfängers. Hierdurch wird die volle Unternehmereigenschaft des Vertragspartners nachgewiesen, da nur dann eine steuerfreie Lieferung erfolgen darf. Lieferungen an Personen oder Institutionen ohne USt-IdNr. können grundsätzlich nicht steuerfrei erfolgen. Da insoweit die korrekte Verwendung einer USt-IdNr. von maßgeblicher Bedeutung ist, muss der liefernde Unternehmer die Richtigkeit der USt-IdNr. des Rechnungsempfängers überprüfen.
Bereits bislang war es möglich dies in einer vereinfachten Variante online durchzuführen. Hiefür musste der deutsche Unternehmer über die Homepage des Bundeszentralamts nur seine eigene USt-IdNr. und die ausländische USt-IdNr. online in die dafür vorgesehenen Felder eintragen und erhielt eine Information über die Gültigkeit der abgefragten USt-IdNr. Durch dieses einfache Bestätigungsverfahren, wird jedoch kein Vertrauensschutz im genannten Sinn ausgelöst. Um diesen zu erhalten, muss eine qualifizierte Bestätigung beantragt werden. Hierbei müssen ergänzend Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer des ausländischen Abnehmers angegeben werden.
Neben der Möglichkeit der Online-Bestätigungsanfrage, können Sie die qualifizierte Anfrage auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Die Antwort erfolgt grundsätzlich schriftlich, bei Internetanfragen allerdings nur auf Wunsch des Anfragers.
Weitere Informationen zum Bestätigungsverfahren sowie die Weiterleitung zur Bestätigungsabfrage finden Sie mittels neben stehendem Link.
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
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01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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21.09.2011
Bei Luftfrachtsendungen werden Sicherheitserklärungen verlangt. Die aktuelle Fassung sowie Hinweise für die notwendige Sicherheitsunterweisung.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Halbtagesseminar.
Termin: 02.04.2012, 9.00 - 13.00 Uhr, Pforzheim.
Infos über das System der Lieferantenerklärungen, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Haftungsübernahme, etc. sowie zu Regelungen für die Prüfung und korrekten Erstellung von Lieferantenerklärungen.
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Stand: 02.08.2011
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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Mit ESF-Fachkursförderung.
IHK-Zertifikatslehrgang, berufsbegleitend, 68 Unterrichtsstunden, Pforzheim, 11.04. - 06.06.2012.
Der Lehrgang vermittelt das für eine effiziente Export- und Zollabwicklung notwendige Fachwissen.
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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01.02.2011
Kontaktdaten Zollamt Pforzheim und Horb
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Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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