Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. Seit Januar 2007 müssen Reparatur- und Wartungsverkehre nicht mehr in der Intrastat gemeldet werden. Unter Reparatur/Wartung versteht man die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion oder des ursprünglichen Zustandes einer Ware (bisher erfasst unter Art des Geschäfts 63 bis 66).
Wer ist zur Auskunft verpflichtet ?
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen. Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 400.000 Euro (ab 1. Januar 2012 = 500.000 Euro) im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Eine Übersichtstabelle der Werte in den anderen EU-Mitgliedsstaaten (Stand Januar 2012) befindet sich am Ende dieser Veröffentlichung. Wegen der unterschiedlichen Werte leidet die Aussagefähigkeit der amtlichen Statistik.
Wie erfolgen die Meldungen?
Die Meldungen können elektronisch oder mittels Formular abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt eine Ausfüllanleitung erstellt.
Die Intrahandelsstatistik wird organisatorisch vom Statistischen Bundesamt betreut. Eine Zusammenstellung sämtlicher Rechtsgrundlagen findet sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes. Zudem ist hier auch das aktuelle Statistische Warenverzeichnis online verfügbar.
Übersicht der Meldeschwellen in der EU
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Belgien | 1.000.000 | 400.000 |
Bulgarien | 76.700 | 51.100 |
Dänemark | 630.000 | 242.000 |
Deutschland | 500.000 | 500.000 |
Estland | 127.823 | 127.823 |
Finnland | 200.000 | 100.000 |
Frankreich | 150.000 | 150.000 |
Griechenland | 50.000 | 50.000 |
Großbritannien | 260.000 | 260.000 |
Irland | 635.000 | 191.000 |
Italien | 250.000 | 180.000 |
Lettland | 115.253 | 69.721 |
Litauen | 101.367 | 72.405 |
Luxemburg | 150.000 | 150.000 |
Malta | 700 | 700 |
Niederlande | 400.000 | 400.000 |
Österreich | 300.000 | 300.000 |
Polen | 203.626 | 127.166 |
Portugal | 85.000 | 60.000 |
Rumänien | 264.800 | 88.300 |
Schweden | 484.000 | 283.000 |
Slowakische Republik | 265.498 | 132.749 |
Slowenien | 200.000 | 85.000 |
Spanien | 200.000 | 200.000 |
Tschechische Republik | 130.000 | 65.000 |
Ungarn | 400.000 | 240.000 |
Zypern | 52.147 | 52.147 |