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INTERNATIONAL

Intrastat - die Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. Seit Januar 2007 müssen Reparatur- und Wartungsverkehre nicht mehr in der Intrastat gemeldet werden. Unter Reparatur/Wartung versteht man die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion oder des ursprünglichen Zustandes einer Ware (bisher erfasst unter Art des Geschäfts 63 bis 66).

Wer ist zur Auskunft verpflichtet ?

Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen. Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 400.000 Euro (ab 1. Januar 2012 = 500.000 Euro) im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Eine Übersichtstabelle der Werte in den anderen EU-Mitgliedsstaaten (Stand Januar 2012) befindet sich am Ende dieser Veröffentlichung. Wegen der unterschiedlichen Werte leidet die Aussagefähigkeit der amtlichen Statistik.

Wie erfolgen die Meldungen?

Die Meldungen können elektronisch oder mittels Formular abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt eine Ausfüllanleitung erstellt.

Die Intrahandelsstatistik wird organisatorisch vom Statistischen Bundesamt betreut. Eine Zusammenstellung sämtlicher Rechtsgrundlagen findet sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes. Zudem ist hier auch das aktuelle Statistische Warenverzeichnis online verfügbar.

Übersicht der Meldeschwellen in der EU

MitgliedsstaatMeldeschwelle
in Euro (Versendung)
Meldeschwelle
in Euro (Eingang)

Belgien

1.000.000

400.000

Bulgarien

76.700

51.100

Dänemark

630.000

242.000

Deutschland

 500.000

500.000

Estland

127.823

127.823

Finnland

200.000

100.000

Frankreich

150.000

150.000

Griechenland

50.000

50.000

Großbritannien

260.000

260.000

Irland

635.000

191.000

Italien

250.000

180.000

Lettland

115.253

69.721

Litauen

101.367

72.405

Luxemburg

150.000

150.000

Malta

700

700

Niederlande

400.000

400.000

Österreich

300.000

300.000

Polen

203.626

127.166

Portugal

85.000

60.000

Rumänien

264.800

88.300

Schweden

484.000

283.000

Slowakische Republik

265.498

132.749

Slowenien

200.000

85.000

Spanien

200.000

200.000

Tschechische Republik

130.000

65.000

Ungarn

400.000

240.000

Zypern

52.147

52.147

 
 

DOKUMENT-NR. 12369

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