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INTERNATIONAL

EMCS: Zoll empfiehlt sofortige Registrierung

Die Zollverwaltung hatte dringend empfohlen, sich bis zum 31. Januar 2010 für die Teilnahme am IT-Verfahren EMCS registrieren zu lassen. Bei einem späteren Eingang der Anmeldung kann der Zoll nicht gewährleisten, dass die Erfassung der erforderlichen Angaben rechtzeitig erfolgt.

Hintergrund ist, dass einige EU-Mitgliedsstaaten bereits zum 1. April 2010 verplichtend an EMCS teilnehmen. Um Beförderungsvorgänge in oder aus diesen Staaten sicherzustellen, müssen auch deutsche Unternehmen für das IT-Verfahren EMCS registriert sein. Die Versendung oder der Empfang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ist ansonsten nicht mehr möglich. Zudem können die verbrauchsteuerrechtlichen Daten deutscher Unternehmen von Versender bzw. Empfänger in anderen Mitgliedsstaaten nur dann überprüft werden, wenn die Registrierung für EMCS bereits erfolgt ist.

Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EG handeln, sollten sich daher möglichst sofort für die Teilnahme an EMCS registrieren lassen. Sie finden den erforderlichen Antrag mit der Nummer 033087 links neben diesem Text.

Was ist EMCS?
Das EMCS-System (Excise Movement Control System) ist ein EDV-Verfahren zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dieses System wird das Papierformular ersetzen, das zurzeit Warentransporte diesen Typs begleitet (Begleitendes Verwaltungsdokument). Ziel ist es, das bisher aufwändige Papierverfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. So soll gewährleistet werden, dass die im Bestimmungsland anfallenden Verbrauchsteuern auch tatsächlich gezahlt werden.

Wie ist der Zeitplan für EMCS?

  • Das IT-Verfahren EMCS wird in 25 EU-Mitgliedsstaaten zum 1. April 2010 eingeführt.
  • Dänemark und Polen werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2011 am EMCS teilnehmen.
  • Einige Mitgliedsstaaten verpflichten Ihre Unternehmen bereits ab 1. April 2010 Beförderungen unter Steueraussetzung mittels EMCS elektronisch zu eröffnen und zu beenden.
  • In Deutschland müssen ab 1. April 2010 zunächst elektronisch eröffnete Beförderungen unter Steueraussetzung auch elektronisch beendet werden.
  • Erst ab 1. Januar 2011 müssen alle innergemeinschaftlichen Beförderungen unter Steueraussetzung im EMCS eröffnet und beendet werden.

Wo finde ich weitere Details zu EMCS?

Die Zollverwaltung informiert umfassend zu EMCS. Den Zugang finden Sie links neben diesem Text.

Quelle: IHK Stuttgart

 
 

DOKUMENT-NR. 26107

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