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INTERNATIONAL

Begasung von Holzverpackung ISPM 15

Bestimmungen für Begasung von Holzverpackungen (einschließlich Paletten) bei Nicht-EU-Staaten, die den ISPM Standard Nr. 15 anwenden

Stand: 01.09.2009, Quelle:
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)


Nachfolgende Länder außerhalb der EU fordern für die Einfuhr von Holzverpackungen die Einhaltung des ISPM Nr. 15. Da in vielen Ländern die Umsetzung des ISPM Nr. 15 noch nicht abgeschlossen ist, erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem sind dort nur solche Länder veröffentlicht, die entweder selbst mitgeteilt haben, dass sie den ISPM Nr. 15 fordern oder von denen über die Welthandelsorganisation (SPS-Notifizierung) zumindest ein Umsetzungstermin mitgeteilt wurde. Sind keine zusätzlichen Bemerkungen aufgeführt, fordern diese Länder lediglich eines der im ISPM 15 anerkannten Behandlungsverfahren und die entsprechende Markierung. Bei den verlinkten Ländern finden Sie detaillierte Hinweise zu den Einfuhrbestimmungen von Holzverpackungen.

Anm.: SPS (englisch) = Sanitary Phytosanitary - Gesundheits/Pflanzengesundheits-Notifizierung

Weitere, ausführliche Informationen zu den genannten Ländern finden Sie unter nebenstehendem Link.

Aegypten, seit 01.10.2005

Argentinien, seit 01.06.2005

Australien, seit 01.09.2004; Bei Methylbromid (MB) wird eine Begasungsdauer von 24 h und ein Behandlungsnachweis gefordert. Das Holz muss rindenfrei "barkfree" sein. Neue Anforderungen voraussichtlich ab 01. August 2009, insbesondere für Sperrholz und Furnierholz. Vorläufig reicht für Sperrholz und Furnierholz weiterhin die Vorlage einer Herstellererklärung mit Angabe des Herstellungslandes, Herstellungsdatums (max. 90 Tage vor der Ausfuhr) und der Feststellung, dass das Holz noch nicht benutzt worden ist.

Bolivien, seit 24.05.2005; Holz muss entrindet werden

Brasilien, seit 15.05.2006; Rücknahme der Umsetzung des ISPM 15. Die Regelung Nr. 4 ist damit weiterhin gültig (ISPM-15-Markierung aus Deutschland wird anerkannt).

Chile, seit 01.06.2005;

China, seit 01.01.2006; Übernahme der Anforderungen bei MB-Begasung entsprechend geändertem ISPM 15

Costa Rica, seit 01.03.2005

Dominikanische Republik, seit 01.07.2006

Ecuador, seit 01.03.2005

Guatemala, seit 16.09.2005

Honduras, seit 25.02.2006

Indien, seit 01.11.2004

Indonesien; seit 01.09.2009; Packaging declaration gefordert

Israel, ab 1. Oktober 2009

Japan, seit 01.04.2007

Jordanien, seit 17.11.2005

Kanada;

Kenia, seit 01.01.2006

Kolumbien, seit 16.09.2005

Kroatien, seit 01.01.2007

Kuba, ab 01.10.2008

Libanon, seit 26.03.2006; Erlass des Landwirtschaftsministeriums 19/1

Mexiko, seit 16.09.2005

Neuseeland, seit 01.08.2004

Nikaragua, Einführung des ISPM 15 vorgesehen (Quelle: SPS-Notifizierung G/SPS/32)

Nigeria, seit 30.09.2004

Norwegen, ab 01.01.2009

Oman, seit 01.12.2006; Quelle: SPS-Notifizierung G/SPS/N/OMN/8

Panama, seit 17.02.2005

Paraguay, seit Juli 2005

Peru, seit 01.09.2005

Philippinen, seit 01.06.2005

Samoa, seit Juli 2006

Seychellen, seit 01.03.2006

Südafrika, seit 01.03.2005

Südkorea, seit 01.06.2005

Syrien, seit 01.04.2006

Taiwan, seit 01.11.2005

Trinidad und Tobago, angekündigt

Türkei, seit 01.11.2005

Ukraine, seit 01.10.2005; Mitteilung "General State Inspection and Quarantine of Plant in Ukraine" an die EPPO vom 31.08.2005

Uruguay, seit 01.06.2005

USA, seit 16.09.2005

Venezuela, seit 01.06.2005

Vietnam, seit 05.06.2005

Weitere Informationen:
Verantwortliche Stellen für die Pflanzengesundheit Baden-Württemberg


Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
Außenstelle Stuttgart
Reinsburgstr. 107
70197 Stuttgart
Herr Staer
Tel.: 0711/6642 - 465
Fax: 0711/6642 - 498
e-Mail: bernhard.staer@ltz.bwl.de

DOKUMENT-NR. 24470

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