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Verpackungsholz - Nicht-EU-Staaten,ISPM Standard Nr. 15 (Link: http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_1030794/DE/Home/pflanzengesundheit/einfuhr__ausfuhr/holzverpackung/holzverpackung__ispm15laender.html)
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Bestimmungen für Begasung von Holzverpackungen (einschließlich Paletten) bei Nicht-EU-Staaten, die den ISPM Standard Nr. 15 anwenden
Stand: 01.09.2009, Quelle:
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Nachfolgende Länder außerhalb der EU fordern für die Einfuhr von Holzverpackungen die Einhaltung des ISPM Nr. 15. Da in vielen Ländern die Umsetzung des ISPM Nr. 15 noch nicht abgeschlossen ist, erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem sind dort nur solche Länder veröffentlicht, die entweder selbst mitgeteilt haben, dass sie den ISPM Nr. 15 fordern oder von denen über die Welthandelsorganisation (SPS-Notifizierung) zumindest ein Umsetzungstermin mitgeteilt wurde. Sind keine zusätzlichen Bemerkungen aufgeführt, fordern diese Länder lediglich eines der im ISPM 15 anerkannten Behandlungsverfahren und die entsprechende Markierung. Bei den verlinkten Ländern finden Sie detaillierte Hinweise zu den Einfuhrbestimmungen von Holzverpackungen.
Anm.: SPS (englisch) = Sanitary Phytosanitary - Gesundheits/Pflanzengesundheits-Notifizierung
Weitere, ausführliche Informationen zu den genannten Ländern finden Sie unter nebenstehendem Link.
Aegypten, seit 01.10.2005
Argentinien, seit 01.06.2005
Australien, seit 01.09.2004; Bei Methylbromid (MB) wird eine Begasungsdauer von 24 h und ein Behandlungsnachweis gefordert. Das Holz muss rindenfrei "barkfree" sein. Neue Anforderungen voraussichtlich ab 01. August 2009, insbesondere für Sperrholz und Furnierholz. Vorläufig reicht für Sperrholz und Furnierholz weiterhin die Vorlage einer Herstellererklärung mit Angabe des Herstellungslandes, Herstellungsdatums (max. 90 Tage vor der Ausfuhr) und der Feststellung, dass das Holz noch nicht benutzt worden ist.
Bolivien, seit 24.05.2005; Holz muss entrindet werden
Brasilien, seit 15.05.2006; Rücknahme der Umsetzung des ISPM 15. Die Regelung Nr. 4 ist damit weiterhin gültig (ISPM-15-Markierung aus Deutschland wird anerkannt).
Chile, seit 01.06.2005;
China, seit 01.01.2006; Übernahme der Anforderungen bei MB-Begasung entsprechend geändertem ISPM 15
Costa Rica, seit 01.03.2005
Dominikanische Republik, seit 01.07.2006
Ecuador, seit 01.03.2005
Guatemala, seit 16.09.2005
Honduras, seit 25.02.2006
Indien, seit 01.11.2004
Indonesien; seit 01.09.2009; Packaging declaration gefordert
Israel, ab 1. Oktober 2009
Japan, seit 01.04.2007
Jordanien, seit 17.11.2005
Kanada;
Kenia, seit 01.01.2006
Kolumbien, seit 16.09.2005
Kroatien, seit 01.01.2007
Kuba, ab 01.10.2008
Libanon, seit 26.03.2006; Erlass des Landwirtschaftsministeriums 19/1
Mexiko, seit 16.09.2005
Neuseeland, seit 01.08.2004
Nikaragua, Einführung des ISPM 15 vorgesehen (Quelle: SPS-Notifizierung G/SPS/32)
Nigeria, seit 30.09.2004
Norwegen, ab 01.01.2009
Oman, seit 01.12.2006; Quelle: SPS-Notifizierung G/SPS/N/OMN/8
Panama, seit 17.02.2005
Paraguay, seit Juli 2005
Peru, seit 01.09.2005
Philippinen, seit 01.06.2005
Samoa, seit Juli 2006
Seychellen, seit 01.03.2006
Südafrika, seit 01.03.2005
Südkorea, seit 01.06.2005
Syrien, seit 01.04.2006
Taiwan, seit 01.11.2005
Trinidad und Tobago, angekündigt
Türkei, seit 01.11.2005
Ukraine, seit 01.10.2005; Mitteilung "General State Inspection and Quarantine of Plant in Ukraine" an die EPPO vom 31.08.2005
Uruguay, seit 01.06.2005
USA, seit 16.09.2005
Venezuela, seit 01.06.2005
Vietnam, seit 05.06.2005
Weitere Informationen:
Verantwortliche Stellen für die Pflanzengesundheit Baden-Württemberg
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
Außenstelle Stuttgart
Reinsburgstr. 107
70197 Stuttgart
Herr Staer
Tel.: 0711/6642 - 465
Fax: 0711/6642 - 498
e-Mail: bernhard.staer@ltz.bwl.de
Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
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01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
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Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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