- Telefon: 07231 20 11 39
- Fax: 07231 20 14 11 39
- Telefon: +49 (7231) 20 11 29
- Fax: +49 (7231) 20 14 11 29
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Export / Import / Zoll > Export in Drittländer > Verpacken für die Ausfuhr: zuständige Binnenzollstelle
2008-11-18. Eine Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich an der Zollstelle abzugeben, in deren Bezirk der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Das speditionsmäßige Verladen gilt nicht als Verladen im Sinne dieser Regelung. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt klargestellt, dass auch die Lagerung von für die Ausfuhr bestimmte Waren keine Zuständigkeit der Zollstelle am Ort der Lagerung begründet, wenn lediglich der Zeitpunkt der Ausfuhr noch nicht fest steht und die Waren deshalb an einem anderen Ort zwischengelagert werden.
"Die Abwicklung von Ausfuhren durch Unternehmen im Bereich der Lagerung und Logistik hat in letzter Zeit stark zugenommen. Grundsätzlich ist die Zollstelle für die Annahme der Ausfuhranmeldung zuständig, in deren Bezirk die Waren erstmalig zur Ausfuhr verpackt werden. Ein Verladen zur Ausfuhr findet nur bei Waren statt, die für den Transport nicht besonders verpackt werden (z.B. das Verladen von Kraftfahrzeugen, das lose Verladen von Massengütern). Das speditionsmäßige Verladen ist kein Verladen i.S. des Artikels 161 Abs. 5 ZK.
Bei der Ausfuhr von Waren, die von einem Ausführer als Gesamtsendung vor der Ausfuhr auf ein Speditionslager verbracht werden, um im Rahmen eines Sammeltransports zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Ausfuhr zu kommen, ist daher kein Verladen zur Ausfuhr. Solche Verladungen sind beförderungsbedingte Umladungen. Etwaige kurzfristige Lagerzeiten fallen in der Regel wegen der Auslastung der Transportkapazitäten an. Auch Umpackungen (z.B. auf Paletten, in Transportkartons) erfolgen regelmäßig aus transporttechnischen Gründen (Transportsicherheit).
Ein Verpacken bzw. Verladen zur Ausfuhr durch ein Speditionsunternehmen i.S.v. Artikel 161 Abs. 5 ZK erfordert über das bloße Zusammenpacken von Einzelsendungen zu einer Sammelsendung hinausgehende Behandlungen, z.B. die Kommissionierung der Waren. Erfolgen derartige Behandlungen nicht im Speditionslager, sind Ausfuhranmeldungen von der Zollstelle mangels örtlicher Zuständigkeit nicht anzunehmen. Die örtliche Zuständigkeit für die Annahme der Ausfuhranmeldung der für eine Lagerstätte oder ein Sammellager zuständigen Zollstelle liegt vor, wenn im Zeitpunkt der Einlagerung der Warenempfänger und oder die Warenmenge nicht bekannt sind. Steht lediglich der Zeitpunkt der Ausfuhr noch nicht fest und die Waren werden deshalb an einem anderen Ort zwischengelagert, kann die Ausfuhranmeldung von dieser Zollstelle nicht angenommen werden."
Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
mehr
Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
mehr
08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
mehr
01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
mehr
Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
mehr
Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.