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INTERNATIONAL

Carnet ATA-Verfahren für Mexiko ab 16. Mai 2011

Ab dem 16. Mai 2011 wird Mexiko am Carnet ATA-Verfahren teilnehmen. Das Verfahren ermöglicht die vorübergehende Einfuhr bestimmter Waren nach Mexiko ohne aufwändige Grenzformalitäten und ohne die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen beim mexikanischen Zoll.

Folgende Verwendungszwecke akzeptiert das Land

  • Berufsausrüstung (nur Ausrüstung für Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie kinematografische Ausrüstung)
  • Messe- und Ausstellungsgut
  • Warenmuster

Vorabanmeldung des Carnets erforderlich

Unbedingt erforderlich ist die vorherige Online-Anmeldung des Carnets in Mexiko. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner.

DOKUMENT-NR. 81665

  • ANSPRECHPARTNER

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