Stand: März 2008 (Zusatz Mai 2010)
Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und
Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Bitte beachten Sie auch
die Anleitungen in den Vordrucken.
Ausfüllen des Carnet-Vordrucks
Die stark umrahmten Felder im Carnet und in den Einlegeblättern
sind für Eintragungen der IHK und der Zollverwaltung vorgesehen
- bitte hier nichts eintragen!
Feld A: vollständigen Namen und Anschrift des "Carnet-Inhabers"
(Antragsteller)
Feld B: Name und vollständige Anschrift desjenigen, der Carnet
und Waren dem ausländischen Zoll vorführt. Sollten mehrere oder
nicht im vorhinein feststehende Personen in Frage kommen, schreiben
Sie auf dem Carnet-Deckblatt bitte "gemäß besonderer Vollmacht" und
händigen dem Reisenden bzw. dem Beauftragten dann eine
entsprechende - mit vollständiger Anschrift versehene - Vollmacht
aus. Entsprechende Vordrucke sind bei der IHK erhältlich.
Feld C: Hier ist die beabsichtigte Verwendung anzugeben, z. B.
Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung. Ist das ausgestellte
Carnet für eine bestimmte Ausstellung oder Messe vorgesehen,
empfiehlt es sich, die genaue Bezeichnung einzusetzen.
Für die Ausstellung des Carnets unterschreibt der
Carnet-Antragsteller rechtsverbindlich, ggf. mit Firmenstempel, den
„Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A.” und das grüne
Carnet-Deckblatt im Feld unten rechts „Unterschrift des
Inhabers”.
Die "Allgemeine Liste" der im Carnet aufgeführten Waren muss mit
der Warenliste in allen Einlageblättern und der Rückseite des
”Antrags auf Ausstellung eines Carnets” identisch sein. Bitte nicht
benötigten Platz entwerten (Buchhalternase). Zum Warenwert in Euro
ist es ggf. sinnvoll zusätzlich in Spalte 5 jeder Ware die
Landeswährung des Verwendungsstaates anzugeben (z. B. USA =
Dollar). Die Eintragungen zur "Allgemeinen Liste" sowie das
Ausfüllen der Einlageblätter sind in der Anleitung zur Verwendung
des Carnet A.T.A. auf den Seiten 3 - 4 des grünen Umschlagblattes
ausführlich erläutert.
Für jede einzelne Warenposition sind Wert und Gewicht (für
Einfuhren in die Schweiz zwingend vorgeschrieben)
anzugeben. Reicht auf den Rückseiten des Deckblattes und der
Einlegeblätter der vorgesehene Raum für die Warenliste nicht aus,
sind besondere Zusatzblätter (Vordrucke) zu verwenden.
Alle sonstigen vom Carnet-Benutzer abzugebenden Erklärungen in
den Einlageblättern unter „D, E, F” bitte erst unmittelbar bei den
Zollanmeldungen zu Aus- und Einfuhrabfertigungen bzw. Eröffnung und
Erledigung eines Transits abgeben. Hier, in den Einlegeblättern,
unterschreibt der „Reisende” (Feld B) mit Ort und Datumsangabe des
Grenzübergangs zum Zeitpunkt der Zollabfertigung, am besten im
Beisein des Zollbeamten!
Das Carnet ist grundsätzlich 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser
Zeit sind beliebig viele Ausfuhren der im Carnet bezeichneten Waren
möglich. Bitte prüfen Sie vor Verwendung des Carnets, ob genügend
Einlegeblätter, abhängig von der Anzahl der Reisen bzw. Ausfuhren,
für die erforderlichen Zollabfertigungen vorhanden sind.
Die Einlegeblätter in gelber Farbe sind bestimmt
für die zollamtlichen Bescheinigungen der Ausfuhr und Wiedereinfuhr
in der EU.
Die Einlegeblätter in weißer Farbe sind bestimmt
für die Zollabfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und
anschließender Wiederausfuhr im Verwendungsland.
Die blauen Einlegeblätter sind bestimmt zum Transit
eines Landes bzw. für die Anweisung eines Grenzzollamtes zu Messe-
oder Binnenzollämtern. Für Transitabfertigungen werden 2 Blätter
benötigt. Deshalb werden diese paarweise ausgestellt. Sofern im
Einzelfall nicht genau feststeht, über welche Länder der Versand
stattfindet, ist es ratsam, dem Carnet ein oder zwei Blattpaare
mehr einzufügen. Die IHK berät Sie gern, in welchen Fällen das
Carnet Transitblätter enthalten sollte.
Die numerische Kennzeichnung aller Einlegeblätter erfolgt durch
die IHK.
Ausfüllhilfe als Datei
Das Ausfüllen der Carnet-Formularblätter, des Antrags und der
Vollmacht für reisende Mitarbeiter war bisher eine umständliche
Angelegenheit, insbesondere für diejenigen Firmen, die nur ab und
zu Carnets beantragen und kein Ausfüllprogramm besitzen. Die IHK
Chemnitz hat deshalb eine Ausfüllhilfe erarbeitet.
Word-Dateien eignen sich nur bedingt, da es immer wieder
Probleme mit der Anzeige und dem Ausdruck gibt, wenn andere
Textprogramme oder neuere/ältere Word-Versionen verwendet
werden.
Der Wunsch vieler Nutzer ist daher seit längerem eine einfach zu
handhabende, betriebssystemübergreifende Lösung. Das ist mit dem
kostenlosen Programm Adobe Reader möglich, setzt aber eine
Erstellung jeder einzelnen Datei mit Adobe Acrobat Professional
voraus. Da die meisten erforderlichen Funktionen im Programm nicht
dokumentiert werden, ist die praktische Umsetzung nicht gerade
erleichtert.
Die Vorder- und Rückseite der Carnet-Formularblätter zeigen zur
besseren Orientierung das eingescannte Original-Formular, das
jedoch nicht mitgedruckt wird.
Beim Carnet-Antrag wird das beiliegende Originalformular nicht mehr
verwendet, sondern nur in eingescannter Form mit integrierten
Formularfeldern ausgedruckt.
Im Übrigen sind alle Dateien weitestgehend selbsterklärend. Die
verwendeten Schriften sind im Dokument gespeichert, was eine exakte
Wiedergabe gewährleisten dürfte.
(Mit freundlicher Unterstützung der IHK Chemnitz)
Benutzer-Hinweise
Vor Beginn der Reise:
Die im Carnet aufgeführten Waren sind zusammen mit dem
bewilligten und mit Dienstsiegel und Unterschrift der IHK
versehenen Carnet vor dem Versand bzw. der Verwendung im Ausland
einem deutschen Zollamt, möglichst dem örtlich zuständigen Ausfuhr-
bzw. Binnenzollamt zur „zollamtlichen Eröffnung” des Carnets und
zur „Nämlichkeitssicherung” der Ware/n vorzuführen. Die
entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das
deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten
Feldern auf den Seiten 1 + 2 vor. Gleichzeitig behandelt dies
Zollamt auch den ersten gelben Ausfuhrabschnitt.
Hier ein Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach dieser
Aktion, vor Antritt der eigentlichen Reise bzw. Ausfuhr, eine Kopie
des Carnetdeckblattes mit Warenliste und Nämlichkeitsvermerk an.
Diese Identitätsmerkmale können bei Unregelmäßigkeiten,
insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder auch möglichen
Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
Achtung: Veränderungen in einem Carnet, auch das Einfügen
von zusätzlichen Einlegeblättern in laufende Carnets, sind nur
unter Einschaltung der ausgebenden IHK zulässig.
Auch zu bedenken: Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter
ist unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet
eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
Hinweise zur Zollbehandlung:
Die tatsächliche Ausfuhr mit dem Carnet bestätigt die Zollstelle
an der Außengrenze der EU unter Verwendung des gelben
Ausfuhrblattes.
Bei Abfertigung zur Einfuhr im Zielland oder zum Transit prüfen
Sie bzw. der beauftragte Reisende bitte unverzüglich die
Eintragungen des Zollbeamten und achten Sie bitte insbesondere auf
die korrekte Eintragung der mitgeführten Warenpositionen und
mögliche verkürzte Wiederausfuhr- oder
Wiedergestellungsfristen.
Eingetragene Fristen sind unbedingt einzuhalten. Ist sofort zu
übersehen, dass diese Frist nicht ausreicht, um Änderung der Frist
ersuchen. Stellt sich später heraus, dass die Frist zu kurz ist,
vom nächsten Zollamt des Einfuhrlandes Frist verlängern
lassen.
Die Abfertigung zur vorübergehenden Einfuhr im Verwendungsland
muss unbedingt mit der fristgerechten Wiederausfuhr aus dem selben
Land beendet werden. Versäumen Sie bitte nicht, sich die
Wiederausfuhr nach Verwendung von Carnet und Ware im Zielland
vollständig und ordnungsgemäß bescheinigen zu lassen.
Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich bitte die
Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes
von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen
Zollstelle bestätigen.
Nach Beendigung der Reise:
Die Carnets sind der IHK unaufgefordert zurückzureichen sobald
sie nicht mehr benötigt werden - spätestens bei Ablauf der
Gültigkeitsdauer. Bei offensichtlich nicht ordnungsgemäß
abgefertigten Carnets oder anderen Unregelmäßigkeiten bitte
sofortige Rückgabe an die IHK. Die IHKs überwachen nicht nur die
Carnets, sie prüfen auch die ordnungsgemäße Erledigung und helfen
bei ggf. erforderlichen Bereinigungen.
Bei allen Problemen im Umgang mit Carnets A.T.A. wenden Sie sich
bitte unverzüglich an Ihre Industrie- und Handelskammer.
Einige wichtige Leitsätze:
- Bei jeder Ein- und Ausfuhr das Carnet zollamtlich abfertigen
lassen und die Abfertigung, vor allem Fristen für Wiederausfuhr
oder Wiedergestellung überprüfen - nicht durchwinken
lassen!·
- Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und
Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen! ·
- Ohne Einverständnis der Kammer keine Veränderungen in einem
Carnet vornehmen!·
- Gültigkeitsdatum und Verwendungsfristen beachten und
rechtzeitig das Carnet an die IHK zurückgeben!