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INTERNATIONAL

Zollreklamation: Wiedereinfuhrabfertigung im Carnet A.T.A.

Immer wieder erhalten wir, die Verantwortlichen der IHK Nordschwarzwald, Carnet ATA zurück, bei denen die Wiedereinfuhr nach Deutschland nicht bearbeitet worden ist. Einige – vor allem diese, die aus der Schweiz zurückkommen – erhalten von den deutschen Zöllnern nur einen Siegelstempel mit Datum auf der grünen Rückseite des Carnets. Dieser Stempel stellt gegenüber den Zollstellen im Drittland keinen Nachweis der Wiedereinfuhr dar, hiermit können also keine Zollreklamationen aus dem Drittland zurückgewiesen werden.

Wir haben die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe hiervon in Kenntnis gesetzt. Diese hat ihre Hauptzollämter nochmals darauf hingewiesen, dass die Wiedereinfuhr auf Verlangen des Carnetinhabers bestätigt werden muss – gleichgültig, ob das Carnet noch für weitere Reisen genutzt wird oder nicht.

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr – bitten Sie den Zöllner an der Grenze ausdrücklich darum, die Wiedereinfuhr auf dem gelben Stammabschnitt zu bestätigen. Nur so haben wir die 100-prozentige Chance eine Zollreklamation aus einem Drittland für Sie zurückzuweisen.

DOKUMENT-NR. 16113

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