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INTERNATIONAL

ATLAS: bei unterschiedlichen Geschäftsarten eine Anmeldung möglich

Wegen häufiger Nachfragen veröffentlichen wir diese Meldung nochmals:

Häufig befinden sich in einer Warensendung für das Ausland sowohl verkaufte Waren als auch kostenlose Beistellungen wie Kataloge oder ähnliches. Zahlreiche andere Fallkonstellationen gibt es in der Praxis (verkaufte Waren und Ersatzlieferungen, Probesendungen, Rücksendungen und anderes). Damit gelten innerhalb einer Sendung unterschiedliche Geschäftsarten (z.B. 11 für einen Verkauf und 21 für eine Rücksendung).

Damit dies nicht dazu führt, dass mehrere Zollanmeldungen abgegeben werden müssen oder gar wegen der unterschiedlichen Geschäftsarten die Waren getrennt verpackt werden müssen, gilt nach wie vor eine Absprache zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Statistischen Bundesamt:

So lange die Geschäftsart nicht auf Ebene der Warenposition angegeben werden kann, kann die dominierende Geschäftsart für die gesamte Sendung angegeben werden. Dominierend in der Regel die Geschäftsart, die den größten Warenwert ausmacht.

Natürlich ist es - falls dies sinnvoll ist - auch weiterhin möglich, getrennte Anmeldungen für eine Sendung pro Geschäftsart abzugeben.

Quelle: Marc Bauer, IHK Stuttgart

DOKUMENT-NR. 24173

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