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Informationen Zollamt (Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Internetzollanmeldungen/Fragen-und-Antworten/_functions/frage_46.html?nn=237622)
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Ein Ausführer kann mit der IAA plus eine Ausfuhranmeldung (mit Antrag gem. §9 Abs. 2 AWV) oder auch eine unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM) (mit Antrag gem. §9 Abs. 2 AWV) erstellen und als Ausfuhrzollstelle das Zollamt angeben, in deren Bezirk sich die Ware befindet.
Nach Artikel 161 des Zollkodex ist
Die Ausfuhranmeldung bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden (Das speditionsmäßige Verladen ist kein Verladen i.S. des Artikels 161 Abs. 5 ZK).
Die bedeutet in der Praxis:
Sollte der Ausführer dennoch Bedenken haben, dass der Subunternehmer Kenntnis über im ABD enthaltene Unternehmensdaten erhält, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen könnten, kann dies - jedenfalls für direkte Ausfuhren ("Ausfuhr- und Ausgangszollstelle in Deutschland") dadurch vermieden werden, dass der Ausführer/Anmelder dem Spediteur nur die MRN+Barcode der überlassenen Ausfuhrsendung zukommen lässt (oder die sensible Daten im ABD schwärzt).
(Dieses Verfahren ist abgestimmt mit dem Bundesfinanzministerium, Abteilung III B3)
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
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75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
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01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
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Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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