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INTERNATIONAL

Internetausfuhranmeldung IAA Plus

1. Wer kann die IAA (Plus) nutzen?

2. Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

3. IAA oder IAA Plus?

4. Wie funktioniert die IAA Plus?

5. Ablauf der IAA Plus

5.1 Zweistufiges Ausfuhrverfahren

5.2 Zugelassene Ausführer

6.  Fragen und Antworten zur IAA Plus

1. Wer kann die IAA Plus nutzen?

Ausfuhranmeldungen müssen elektronisch abgegeben werden. Die deutsche Zollverwaltung bietet mit dem kostenlosen Programm IAA Plus eine Variante an, die von jedem genutzt werden kann. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten. Die IAA Plus ist auch für Zugelassene Ausführer geeignet. Natürlich ist niemand verpflichtet, Zollanmeldungen selbst zu erstellen, es kann auch ein qualifizierter Dienstleister dafür eingesetzt werden.

2. Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Internetzugang und Standardbrowser
  • Ausführung von JavaScript muss erlaubt sein
  • Für die Funktionen der IAA Plus müssen Cookies (für diese Seite) zugelassen werden
  • Die Schriftart Font 128 muss heruntergeladen werden
  • Elster-Zertifikat für IAA Plus

3. IAA oder IAA Plus?

Die IAA wird ab 1. September 2011 eingestellt, ab dann muss entweder die IAA Plus oder eine kommerzielle Software genutzt werden. Alternativ kann selbstverständlich ein Dienstleister (beispielsweise Spediteur oder Zollagent) eingeschaltet werden.

4. Wie funktioniert die IAA Plus?

Die IAA Plus ist grundsätzlich komfortabler als die IAA:

  • Speichermöglichkeiten und Hinterlegung von Waren-/Empfängerdaten
  • elektronische Signierung der Anträge ist obligatorisch (durch ELSTER-Zertifikat)
  • dadurch ist es möglich, die Ausfuhrzollanmeldung elektronisch ans Zollamt zu übermitteln (siehe 5.)
  • Einbindung der Bewilligung als Zugelassener Ausführer möglich
  • das Ausfuhrbegleitdokument wird elektronisch übermittelt
  • elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks nach erfolgter Ausfuhr (endgültige Erledigung der Ausfuhr)

Eine Anleitung mit Bildschirmabbildungen, eine Kurzanleitung (Zoll) ein ausführliches Handbuch (Zoll) und ergänzende praktische Hinweise (IHK) zur IAA Plus finden Sie unter Downloads/externe Links.

Voraussetzung für die Nutzung der IAA Plus ist ein Elster-Zertifikat, das häufig schon im Unternehmen vorhanden ist (Buchhaltung, Bereich Umsatzsteuer). Es kann dann ein Unterkonto eingerichtet werden. Informationen zur Registrierung finden Sie im Download "Der Weg zum Elster-Zertifikat" und unter den Externen Links.

Mit dem nächsten Releasewechsel der IAA Plus sollen einige bisherige Schwächen der IAA Plus ausgemerzt werden, die die IHK Region Stuttgart beim Bundesfinanzministerium angemerkt hatte. Neben verbesserten Informationen wird nach dem Releasewechsel im September 2011

  • die Ablösung der unvollständigen Ausfuhranmeldung durch einen andern Beteiligten möglich sein. Dies hat bislang nicht funktioniert.
  • die Korrektur einer durch das Zollamt abgelehnten IAA Plus möglich sein. Erstellte Ausfuhranmeldungen können in Form einer "XML Download / Upload" - Funktion lokal gespeichert und als Kopievorlage zur Erstellung weiterer oder der Korrektur von Ausfuhranmeldungen genutzt werden. Bislang müssen abgelehnte Ausfuhranmeldungen neu erstellt werden.
  • Bei den Vertretungsverhältnissen ist die indirekte Vertretung und die direkt Vertretung als Subunternehmen möglich. Leider weiterhin nicht abbildbar mit der IAA Plus ist die normale direkte Vertretung.

Diese Verbesserungen sorgen für einen reibungsloseren Ablauf der IAA Plus.


 

5. Ablauf der IAA Plus

5.1 Zweistufiges Ausfuhrverfahren (Regelfall)

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt. Als Ergebnis erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Die Vorabfertigung geschieht entweder

    • beim Zollamt selbst
    • im Unternehmen. Hierfür stellen Sie in der IAA Plus einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes". Entweder der Zoll kommt zur Vorabfertigung in Ihren Betrieb (gebührenpflichtig) oder er gibt Ihnen die Ware ohne Beschau auf elektronischem Weg zur Ausfuhr frei. Hierfür bitte einen Tag Zeit einplanen.
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich, das ABD wird dort vorgelegt.
  • automatische elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)

5.2 Zugelassene Ausführer (mit ZA-Bewilligung für ATLAS)

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr.
    Bitte beachten Sie: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich

6. Häufige Fragen und Antworten zur IAA Plus

Die Zollinformation "Fragen und Antworten zur IAA Plus" sind auf der Zollseite unter www.zoll.de veröffentlicht. Sie finden den direkten Link dazu rechts bei "Externe Links".

DOKUMENT-NR. 22560

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