Neben einer Fülle von vereinfachten Ausfuhrverfahren, die sich aus dem EG-Zollkodex ergeben, bestehen in Deutschland nationale Verfahren gemäß Paragraf 13 Außenwirtschaftsverordnung. Diese Vorausanmeldeverfahren (VAV) können nur angewendet werden, wenn die Ausfuhr über eine deutsche Grenzzollstelle erfolgt. Die Anmeldung der Waren erfolgt bislang nicht mit der Ausfuhrerklärung, sondern mit der Ausfuhrkontrollmeldung oder mit einem Handelspapier. Die eigentlichen Daten werden aufbereitet im Folgemonat an Zoll und das Statistische Bundesamt gesandt.
Änderungen mit ATLAS-Ausfuhr
ATLAS-Ausfuhr macht eine grundlegende Umgestaltung des Vorausanmeldeverfahrens erforderlich. Hintergrund ist, dass die elektronische Ausfuhranmeldung mit ATLAS seit dem 1. Juli 2009 vorschreibt, dass bestimmte Daten vor jeder Ausfuhr aus der EU dem Zoll zu melden sind.
Merkblatt des Zolls zu den Unterschieden der vereinfachten Ausfuhrverfahren in ATLAS (PDF-Datei)
Seit dem 1. Juli 2009 wurde das Vorausanmeldeverfahren ersetzt durch das Einstufige Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer.
Ablauf des Verfahrens
- Ein festgelegter und zur Risikoanalyse erforderlicher Datensatz wird direkt der deutschen Grenzzollstelle übermittelt.
- Abfertigung und Freigabe der Ware erfolgt an der Grenzzollstelle, die in der Anmeldung genannt wurde.
Vorteile
- Exporteur muss nicht auf Rückmeldung der Binnenzollstelle warten. Ware kann das Werk verlassen, zeitgleich erfolgt Meldung der Daten direkt an die gewählte Grenzzollstelle.
Nachteile
- Festlegung auf eine spezifische Grenzzollstelle. Kurzfristige Routenänderung ist nicht möglich.
- Zeitverlust an der Grenze, da die komplette Abfertigung durch die Grenzzollstelle erfolgt.
Welche Daten sind zu melden?
Die vorgeschriebenen Daten sind gemäß Anhang 30 A Tabelle 1, Spalte 2 der Zollkodex-Durchführungsverordnung anzugeben (die Verordnung finden Sie links neben diesem Text, S. 103 bis 105 des Amtsblatts).
Wann erfolgte die Umstellung?
Die Umstellung erfolgte ohne Übergangsfrist zum Stichttag 1. Juli 2009. Den zugrunde liegenden Runderlass Außenwirtschaft 10/2007 finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Wer kann das Verfahren nutzen?
Unternehmen, die dieses Verfahren nutzen wollen, müssen eine Bewilligung bei ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Das entsprechend Antragsformular (033065) ist im Formularcenter Zoll online abrufbar.
Notfallkonzept: Was tun, wenn ATLAS ausfällt?
Für den Fall, dass das ATLAS-System entweder auf Seiten des Zolls oder auf Seiten des Anmelders nicht funktioniert, sind bestimmte Vordrucke vorgesehen, über die eine Anmeldung erfolgen kann. Es handelt sich dabei um die Vordrucke
- Ausfuhranmeldung Vertrauenswürdiger Ausführer (033028)
- Liste der Positionen (033029)
Die Vordrucke sind im Formularcenter Zoll online abrufbar.
Für wen eignet sich das neue Verfahren?
Aus heutiger Sicht wird das einstufige Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer nicht mehr die Bedeutung der VAV-Verfahren haben. Nach Meinung der IHK Region Stuttgart könnte sich dieses Verfahren für den Versand von Massengütern eignen, weil hier, im Gegensatz zum zugelassenen Ausführer, nicht auf eine automatische Rückmeldung von der Binnenzollstelle gewartet werden muss, bevor der LKW das Werk verlassen darf.
IHK-Empfehlung
Es empfiehlt sich parallel die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer zu beantragen (sofern dies noch nicht geschehen ist). Damit erhält sich der Exporteur einen größeren Handlungspielraum.