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INTERNATIONAL

China - Zoll-Kennnummer

Das chinesische Hauptzollamt hat zwei neue Vorschriften (Zongshugonggao 〔2010〕Nr. 33 und Zongshugonggao 〔2010〕Nr. 41) bzgl.  Express-Sendungen von Mustern und Werbeartikeln von und nach China erlassen, welche seit dem 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Die Vorschriften sollen dazu dienen, die Kontrolle von Express-Sendungen von Muster und Werbeartikeln von und nach China zu verstärken. In praktischer Hinsicht sind hier im Wesentlichen Unternehmen der Logistik Branche (z.B. DHL/UPS) unmittelbar betroffen. Sonstige Unternehmen dürften von den neuen Regelungen eher mittelbar betroffen sein, sofern es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommt.

 1. Nach den neuen Regelungen müssen die Zollregistrierungsnummer (ein 10-stelliger Code) von chinesischen Unternehmen als Empfänger bzw. Versender für alle entsprechenden Express-Sendungen (außer Gegenstände zum privaten Gebrauch und Dokumente, was ggf. eine praktische Umgehungsmöglichkeit darstellt) angegeben werden. Bei der Zollregistrierungsnummer handelt es sich um die Registrierungsnummer, die chinesische Unternehmen nach Erhalt der Import- und Exportlizenz bekommen haben. Besitzen die chinesischen Unternehmen keine Zollregistrierungsnummer, ist eine Import- und Exportagentur einzuschalten.

 2. Ferner muss auf allen Express-Sendungen (Ausnahme: Versendung von Dokumenten) die harmonisierte Zolltarifnummer (HS-Code) angegeben werden.

 3. Bisher waren die durch Express-Sendungen im- und exportierten Muster sowie Werbeartikel mit einem Zollwert von maximal 400 RMB steuerfrei. Nun ist diese Steuerfreiheit durch Zongshugonggao 〔2010〕Nr. 33 abgeschafft worden. Vielmehr wird die Zollbehörde anhand des HS-Code Einfuhrzoll, Umsatzsteuer und ggf. eine Verbrauchssteuer bei der Einfuhr berechnen. Daher können nur noch Muster und Werbeartikel ohne Geschäftswert  steuerfrei im- und exportiert werden. Um dem Mißbrauch dieser Steuerfreiheit vorzubeugen, werden laut unseren Informationen alle Sendungen streng durch die Zollbehörde kontrolliert. Angesichts der neuen Anforderungen der chinesischen Zollbehörde wird die Zollabwicklung möglicherweise verzögert.

 (Als Hintergrundinformation möchten wir Sie gern darauf hinweisen, dass Express-Sendungen in drei Kategorien unterteilt werden:

1. Dokumentensendungen. Hier muss das Zollerklärungsformular KJ1 eingereicht werden.

2. Gegenstände zum privaten Gebrauch.

3. Warensendungen. Bei Warensendungen werden zwei unterschiedliche Zollerklärungsformulare verwendet. Für Express-Sendungen von zollfreien Waren und Mustern sowie Werbeartikeln ohne Geschäftswert wird das Zollerklärungsformular KJ2 verwendet. Zollfreie Waren sind Waren, deren zu zahlender Zoll 50 RMB nicht überschreitet. Für Express-Sendungen von zollpflichtigen Mustern und Werbeartikeln ist in der Regel das Zollerklärungsformular KJ3 bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen).

DOKUMENT-NR. 83290

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