Die EU-Kommission hat am 14. April allen Mitgliedstaaten empfohlen, für den Fall, dass bei aus Japan kommenden Schiffen und deren Fracht ein Wert der Ortsdosisleistung von 0,2 µSv/h (Mikrosievert pro Stunde) an der zu messenden Oberfläche überschritten ist, weitere Untersuchungen und erforderlichenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie die EU-Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten zu informieren.
Um zu verhindern, dass kontaminierte Ware auf den deutschen bzw. EU-Markt gelangt, wurde der Zoll angewiesen die Radioaktivität stichprobenartig zu prüfen.
Dabei richtet sich der Umfang der Stichprobe nach den konkreten Umständen des Transportes. Die derzeit in einem sehr hohen zweistelligen Bereich liegende Stichprobenquote soll bis zur Stabilisierung der Lage auf diesem Niveau beibehalten werden. Darüber hinaus beschränken sich die Prüfungen nicht auf direkte Transporte, sondern berücksichtigen auch Umladungen im Ausland. Ergeben die Kontrollen des Zolls eine mögliche Kontamination der Waren, wird unverzüglich die örtlich zuständige Landesbehörde eingeschaltet, die erforderlichenfalls weitere Anordnungen trifft.
Auch wenn für den Bereich des Katastrophenschutzes die europäischen Staaten national zuständig sind, wird derzeit, aus Sicherheits- und Wettbewerbsgründen, darauf hingewirkt, europaweit einheitliche Grenzwerte für Industriegüter festzulegen. Zudem muss mit der japanischen Regierung diskutiert werden, ob Waren bereits vor dem Verlassen Japans auf eventuelle Strahlenbelastung hin geprüft werden können.
Einzelne Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa Cargo) und Reedereien (z.B. Hapag-Lloyd) führen eigene Messungen durch. Zudem können Unternehmen Strahlenmessungen durch den TÜV vornehmen lassen.